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Vorlage - VII/STR/65/0060/19  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Ortschaftsrat Pirkau Anhörung
18.11.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0060/19)
Anlagen:
Bebauungsplan Flurkarte Pirkau

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in  Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 2 Abs.1 ; § 13 b BauGB und § 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit dem Sachgebiet Stadtentwicklung wurden Abstimmungsgespräche geführt.

Das betreffende Grundstück wird von den Antragstellern mit dem Ziel erworben, dort Wohnraum für sich zu schaffen.

Das betreffende Grundstück ist im Außenbereich gelegen und im Flächennutzungsplan als geplantes Mischgebiet dargestellt.

Durch das neu geschaffene Verfahren gemäß 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ist es befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.

Der Antrag zur Erstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan wurde schriftlich mit Datum vom 20.10.2019 gestellt.

 

Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 aufgestellt. Sollte sich im Verlauf der Planbearbeitung herausstellen, dass durch erforderliche Anlagen außerhalb des Geltungsbereiches (für die Erschließung) eine Erweiterung des Geltungsbereiches notwendig wird, erfolgt dieses. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 durchgeführt werden.

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich geäußert oder  während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.

 

Entsprechend § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ist es möglich, zeitlich befristete Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen.

Die Baurechtschaffung für den Eigenheimbau soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB erfolgen.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplan Flurkarte Pirkau (367 KB)