Vorlage - VII/STR/BM/0062/19
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Der Stadtrat stimmt der Auflösung des Beirates für Hochwasser, welcher durch Stadtratsbeschluss am 11.07.2013 gegründet wurde, zu.
Die Aufgaben des Beirates, die Auswertung und Analyse des Hochwasserereignisses sowie die daraus abzuleitenden Hochwasserschutzmaßnahmen werden ab sofort dem Ordnungsausschuss zugeordnet.
Gesetzliche Grundlage: | - |
bereits gefasste Beschlüsse: |
V/STR/OB/1010/13 vom 11.07.2013 |
aufzuhebende Beschlüsse: |
Teilbeschluss zum Beschluss V/STR/OB/10101/13 vom 11.07.2013 Beirat Hochwasser – 2. Abstimmung |
Begründung:
Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung am 11.07.2013 der Bildung eines Beirates Hochwasser zu.
Der Beirat Hochwasser widmet sich der Aufgabe der Auswertung und Analyse des Hochwasserereignisses vom Juni 2013 in Zeitz und Abgabe von Empfehlungen für Maßnahmen an den Stadtrat und den Oberbürgermeister.
Der Beirat setzt sich aus je einem Mitglied aus den Fraktionen, dem Oberbürgermeister sowie Bürgermeister/in, dem Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Zeitz, dem Fachbereich Technisches Zeitz, dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Entsorgungsträger), Redinet (Versorgungsträger) und je nach Themen zeitweilige Sachkundige der weiteren beteiligten Träger wie z.B. Burgenlandkreis, THW, Polizei und weitere Fachbereiche der Stadt Zeitz zusammen.
Die Sitzungen des Beirates haben in der letzten Zeit ein- bis zweimal im Jahr stattgefunden.
Durch die Bildung des Ordnungsausschusses bietet es sich an, die Aufgaben des Beirates dem Ordnungsausschuss zuzuweisen.
Der Ordnungsausschuss wird dieses Thema je nach Notwendigkeit ein- bis zweimal als Tagesordnungspunkt der Sitzung des Ordnungsausschusses festlegen und zeitweilige Sachkundige der weiteren beteiligten Träger: Burgenlandkreis, THW, Polizei, PVG, IHK / unmittelbar betroffene Firmen, UHV Weiße Elster, weitere Fachbereiche der Stadt Zeitz im Ordnungsausschuss einladen und anhören. Der Ordnungsausschuss berät die Empfehlungen für weitere Maßnahmen an den Stadtrat und den Oberbürgermeister.