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Vorlage - VII/STR/32/0064/19  

Betreff: Erhalt der vorhandenen und Aufstellung einer weiteren stationären Messstation mit der Möglichkeit zum mobilen Einsatz der Messeinrichtung zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
18.11.2019 
Sitzung des Ordnungsausschusses geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
26.11.2019 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VII/STR/32/0064/19)
Anlagen:
Anlage Wirtschaftlichkeitsberechnung

Der Stadtrat beschließt,

 

 

  1. Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen.

 

  1. Die Aufstellung einer weiteren stationären Messsäule in Zeitz, Geußnitzer Straße, Höhe Tejo-Möbelhaus.
    Beide Messsäulen sollen sowohl die Wechselmöglichkeit der Messung in beide Fahrtrichtungen, als auch die Option besitzen, als mobile Messanlage eingesetzt werden zu können.

 

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 16 Abs. 2 ZustVO SOG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Maßnahme der Geschwindigkeitskontrolle ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit. Durch erhöhtes Verkehrsaufkommen auch im Transportverkehr ist die Belastung für die Anwohner sowie für alle Verkehrsteilnehmer gestiegen.

 

Die zurzeit noch laufende Verkehrsüberwachung im Ortsteil Theißen zeigt, dass noch zu viele Geschwindigkeitsüberschreitungen auch in den für LKW reduzierten Höchstgeschwindigkeiten in den Nachtstunden erfasst werden. Der Durchschnitt in der bisherigen Laufzeit liegt bei etwa 25 verwertbaren Fällen täglich.

 

Im Juni 2019 wurde eine Verkehrserhebung über eine Dauer von 6,5 Tage in der Geußnitzer Straße (B180) durchgeführt. Wobei im ankommenden Verkehr ein Mittelwert von 4234 Fahrzeugen pro Tag mit einer Überschreitung von 48.73 % und im abfließenden Verkehr 4532 Fahrzeuge pro Tag mit 52,16 % über den Grenzwert von 59 km/h gemessen wurden. Auch hier wird mit durchschnittlich 25 Fällen täglich gerechnet.

 

Geplante Maßnahme

 

Für die Dauer von 4 Jahren mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr soll in der Ortslage Theißen, Zeitzer Straße die dort bereits laufende stationäre Messanlage weiterbetrieben werden. Die Messung der Verkehrsströme soll weiterhin in Richtung Zeitz sowie in Richtung Weißenfels getrennt nach Fahrzeugklassen und unterschiedlichen Tempolimits erfolgen.

 

Eine weitere Messsäule soll in der Geußnitzer Straße oberhalb der Einfahrt zu dem dort ansässigen Möbelgeschäft in Zeitz eingerichtet werden, auch hier mit der Möglichkeit beide Verkehrsrichtungen überwachen zu können.

 

Zur Realisierung der Maßnahme wird eine weitere Messsäule, ein Geschwindigkeitsmessgerät sowie ein Stativsatz benötigt.

 

Die zwei Messgeräte sollen je nach Bedarf in den Messsäulen oder auch zur mobilen Messung auf Stativ genutzt werden. Die beiden Messeinrichtungen sollen auch flexibel als mobile Verkehrsüberwachungseinheiten eingesetzt werden. So kann ein flexibler Einsatz auch an anderen Straßen erfolgen, z.B. dem Hinweis von Bürgern nachgegangen werden, wonach 30iger Zonen nur selten als solche befahren werden. Dieser Einsatz dient daher insgesamt der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit den Bürgern der Stadt.

 

Folgende Leistung wird dazu ausgeschrieben:

 

  • Lieferung und Errichtung einer kompletten stationären Messeinrichtung, inclusive Tiefbau- und Installationsarbeiten (kein Eingriff in den Straßenbelag), Einrichtung der Stromversorgung und Inbetriebnahme. Die genaue Standortvorgabe erfolgt durch die Stadt Zeitz.
  • Die eingesetzte digitale Messtechnik soll den aktuellen Stand der Technik der Rechtsprechung sowie den gültigen Forderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechen.
  • PKW/LKW Selektierung und Einstellung verschiedener Grenzwerte ist Voraussetzung
  • der Austausch der Messgeräte innerhalb verschiedener Messplätze gleichen Typs und zur mobilen Messung auf Stativ soll gewährleistet werden
  • Ausstattung mit einer hochauflösenden digitalen Kamera für Frontmessung, zur Gewährleistung einer sicheren Fahrzeugführer- sowie Kennzeichenerkennung 
  • zweifelsfreie Messwertzuordnung zur Beweisführung im Verfahren
  • ausreichende Datenspeicherkapazität für digital verschlüsselte Fotos zur Datensicherheit
  • für den Datentransfer soll die Vorortauslesung über USB-Stick als auch die Datenfernübertragung per datengeschützter Leitung direkt zum Arbeitsplatz möglich sein
  • Die Messsäule zur Aufnahme der Kamera soll unauffällig und mit geringem Eingriff in die Straßennebenflächen aufgestellt werden.
  • Eine vor Vandalismus geschützte Ausführung der Anlage sowie Heizung/Klimatisierung zur Realisierung des ordnungsgemäßen ganzjährigen Einsatzes ist vorzusehen. 

 

 

Die Stadt Zeitz benutzt zur Auswertung von Verkehrsverstößen das Programm OWIGWARE-Verkehr der Firma Mäder Computersysteme GbR

  • Die mitzuliefernde Auswertesoftware muss über die entsprechende Schnittstelle verfügen.

 

 

Zusätzliche Serviceleistungen des Auftragnehmers

 

  • Durchführung aller erforderlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten, incl. Lieferung und Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen
  • Regelmäßige Eichung
  • Versicherung der Technik
  • Schulungen des Personals der Stadt Zeitz für das Messsystem sowie das Auswerteprogramm zur Wahrung der hoheitlichen Aufgaben

 

 

Finanzierung

 

Die Abrechnung erfolgt nach Datensatzpauschale (keine Investitionskosten für die Kommune)             

 

Die Vergütung für die Gesamtleistung des Auftragnehmers lt. Leistungsbeschreibung:                            

* gesamte stationäre Messtechnik     

* Installation, Aufbau und Inbetriebnahme der Messanlage     

* Stromanschlusskosten und laufende Stromkosten     

* Wartungs- und Eichservice nach PTB-Richtlinien     

* Versicherung der Gesamtanlage     

* Durchführung aller Reparaturen     

* Bereitstellung der Auswertetechnik incl. Schnittstelle     

* Schulungskosten     

* kompletter Rückbau nach Ende des Vertrages     

     

erfolgt fallbezogen. Zur Berechnung des Entgeltes werden nur verwertbare, in das Owi-Programm übertragene Vorgänge gewertet.                                                                     

   

  

 

 

Aufgrund von Erfahrungswerten der bereits durchgeführten Verkehrsüberwachung ermitteln sich die Kosten bei durchschnittlich 50 verwertbaren Verkehrsverstößen täglich wie folgt:

 

Fallpauschale Auftragnehmer:

bei 50 Fällen tgl. = 18.250 Fälle jhrl. x 5,00 € (brutto) =               = 91.250,00 €        

Personalkosten jährlich:                                                                           = 32.707,68

Sachkosten jährlich:                                                                                  = 48.207,60 €             

 

Gesamtkosten:                                                                                           = 172.165,28 €        

 

In den Personalkosten sind die Zeiten für alle Arbeitsschritte vom Auslesen der Daten an der Messsäule, Entschlüsseln und Auswerten der Einzelfälle, Datenübertragung, Halterabfrage, Erstellen von Bescheiden, Postbearbeitung, Stellungnahmen bis zur Überwachung des Zahlungsverkehrs eingerechnet.

In den Sachkosten sind Portogebühren, Materialien wie Papier, Formulare und Umschläge sowie Kosten für Softwarepflege erfasst.   

 

Den jährlichen Gesamtkosten gegenüber stehen bei einer durchschnittlichen Einnahme

von 17,00 € pro Fall

 

Gesamteinnahmen:                                                                                      = 310.250,00 €

 

 


Anlage:

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Wirtschaftlichkeitsberechnung (444 KB)