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Vorlage - VII/STR/75/0068/19  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
20.11.2019 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/75/0068/19)
Anlagen:
eFinal_EB Zeitz_JAP 2018
Bericht RPA zum JA EB ABZ 2019

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2018, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2018 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1                                                                                                                                                                                                                                                         Feststellung des Jahresabschlusses 2018

1.1               Bilanzsumme 61.081.992,51 EUR

 

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:

              - das Anlagevermögen 55.996.299,44 EUR

              - das Umlaufvermögen 5.084.438,94 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 1.254,13 EUR

 

1.1.2              davon entfallen auf der Passivseite auf:

              - das Eigenkapital 5.792.792,60 EUR

              - die Sonderposten 16.928.519,05 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.049.595,11 EUR

              - die Rückstellungen 2.375.320,36 EUR

              - die Verbindlichkeiten 20.985.765,39 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten 950.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn 102.836,01 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge 6.021.778,19 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen 5.918.942,18 EUR

 

2  Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen 102.836,01 EUR

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 19 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Jahresab­schluss und Lagebericht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres auf­zustellen und gemäß § 142 KVG LSA durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde vom Betriebsführer des „Eigenbetriebes Abwasserbeseiti­gung Zeitz“ aufgestellt.

Das Rechnungsprüfungsamt bediente sich zur Prüfung des „Eigenbetriebes Abwasserbesei­tigung Zeitz“ eines Wirtschaftsprüfers (§ 142 Abs. 2 KVG LSA) und erteilte aufgrund des Be­schlusses des Betriebsaus­schusses der Stadt Zeitz der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, den Auftrag, den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebes „Abwasserbe­seitigung Zeitz“ zu prüfen.

 

Als Anlage erhalten Sie den Prüfbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG vom 19.09.2019.

Herr Preißler, Wirtschaftsprüfer der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, wird an der Ausschusssitzung teilneh­men und den Prüfbericht erläutern.

 

Nach Einsichtnahme und Analyse des Berichtes der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Leipzig, zur Prüfung des Jahres­abschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2018 lehnt sich das Rechnungsprüfungsamt dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in Form des Berichtes, der gleichfalls als Anlage ausgereicht wird, an.

 


Anlagen:

Prüfbericht vom 19.09.2019 (nur für Betriebsausschussmitglieder in Papierform)

Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 05.11.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 eFinal_EB Zeitz_JAP 2018 (965 KB)    
Anlage 2 2 Bericht RPA zum JA EB ABZ 2019 (399 KB)