Vorlage - VII/STR/75/0071/19
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Der Betriebsausschuss beschließt die
Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 1.000.000,00 EUR.
Begründung:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde mit Bescheid vom 10.12.2018 durch die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises wie folgt genehmigt:
- Von einer Beanstandung des Beschlusses über den Wirtschaftsplan 2019 wird abgesehen.
- Der im Wirtschaftsplan 2019 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 2.610.591 € wird gemäß § 2 EigBG i.V.m. § 108 Abs. 2 KVG LSA genehmigt.
- Der Gesamtbetrag der festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.784.300 € ist gemäß § 2 EigBG i.V.m. § 107 Abs. 4 KVG LSA in voller Höhe genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird gemäß § 2 EigBG i.V.m. § 107 Abs. 4 KVG LSA in Höhe von 3.214.300 € erteilt. Für den Differenzbetrag in Höhe von 570.000 € wird die Genehmigung versagt.
- Gemäß § 2 EigBV i.V.m. § 147 KVG LSA und § 27 KomHVO wird angeordnet, dass durch den Betriebsleiter eine haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen in Höhe von 570.000 € für das Wirtschaftsjahr 2020 verhängt wird. Der Nachweis ist der Kommunalaufsichtsbehörde bis zum 31.01.2019 vorzulegen.
- Für diese Entscheidung werden keine Gebühren erhoben.
Aufgrund geringerer Investitionskosten ergibt sich ein niedrigerer Kreditbedarf, als durch die Kommunalaufsicht laut Bescheid vom 10.12.2018 genehmigt wurde.
Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ hat mit Schreiben vom 24.10.2019 Darlehensangebote von sechs Kreditinstitutionen unter folgenden Prämissen abgefordert:
Darlehensbetrag: 1.000.000,00 EUR
Darlehensart: Ratendarlehen
Auszahlung: 01.12.2019
Laufzeit: 60 Jahre
Zins- und Tilgungszahlungen: vierteljährlich, erstmals zum 31.03.2020
Zinsbindung: 10 Jahre
Die Angebote werden am Tag der Sitzung vorgestellt.