Vorlage - VII/STR/75/0075/19
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Nach § 79 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) muss für das Entsorgungsgebiet ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) erstellt werden. Das Konzept ist der Wasserbehörde anzuzeigen.
Im Jahr 2019 wurde das NBK für die Entsorgungsgebiete des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz erstellt und der Wasserbehörde schriftlich angezeigt.
Wir möchten die Mitglieder des Betriebsausschusses über den Inhalt des eingereichten Konzeptes während der Betriebsausschusssitzung informieren.