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Vorlage - VII/STR/40/0079/19  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Spenden gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme der Geldspende der Fa. Klopfer Datennetzwerk GmbH, Turnerstraße 6 in 04564 Böhlen / Großdeuben an die Kita Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13 in 06711 Zeitz OT Luckenau im Wert von 1.500,00 € zu.


 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014 darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben  und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 4 und 5 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz in der zurzeit gültigen Fassung der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Die Geldspende in Höhe von 1.500,00 € soll für die Anschaffung und Aufstellung eines neuen Spielgerätes im Außengelände der Kita Kleine Wald-Spatzen verwendet werden.