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Vorlage - VII/STR/OB/0081/19  

Betreff: Benennung Mitglieder Seniorenbeirat für Ausschüsse des Stadtrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Gleichstellungsbeauftragte
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Information
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (VII/STR/OB/0081/19)

Der Seniorenbeirat der Stadt Zeditz benennt bei seniorenspezifischen Sachverhalten für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates folgende Vertreter/-innen mit Rederecht auf Antrag:

 

Haupt- und Wirtschaftsausschuss

Karl-Heinz Falz / Vertreterin Burga Beer

 

Bauausschuss

Ingrid Pröve / Vertreterin Brundhilde Sorge

 

Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport

Burga Beer / Vertreterin Monika Küssner

 

Ordnungsausschuss

Monika Krämer / Vertreter Karl-Heinz Falz

 

 

Aufgaben des Seniorenbeirates der Stadt Zeitz

 

  1. Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Seniorenarbeit fortzuentwicklen, um so die Lebensqualität von älteren Menschen in der Stadt Zeitz zu verbessern.

 

  1. Er erarbeitet Konzepte für Problemlösungen älterer Menschen auf der Basis geltender Gesetze. Darunter fallen beispielsweise der altersgerechte Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden, die Verkehrsplanung, die Schaffung von altengerechtem Wohnraum, die Integration älterer Menschen und die Förderung des Miteinanders von Jung und Alt.

 

  1. Der Beirat soll neben eigenen Konzepten die Verwirklichung sachgerechter Hilfen bei den Entscheidungsgremien der Stadt Zeitz anregen und Aufklärungsarbeit für die Probleme älterer Menschen leisten.

 

  1. Zu seinen Aufgaben gehört auch, Kontakte zu anderen Gruppen, die sich das Ziel der Lösung personenbedingter Nachteile gesetzt haben, herzustellen und zu pflegen. So arbeitet der Seniorenbeirat der Stadt Zeitz eng mit der Regionalgruppe Zeitz des Behindertenbeirates Burgenlandkreis zusammen. Es erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch und es nehmen die jeweiligen Vertreter an Beratungen und Veranstaltungen der Beiräte teil. Sie haben jeweils dort Rederecht.

 

 

Rederecht in Ausschüssen des Stadtrates

 

Nach der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates sollen sich die gewählten Vertreter/innen in die Ausschussarbeit einbringen und Ansprechpartner/innen für den Seniorenbereich sein.

 

Das Rederecht zu seniorenspezifischen Belangen ist im § 6, Punkt 9 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz festgeschrieben.