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Vorlage - VII/STR/20/0084/19  

Betreff: Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für Kanal- und Straßenbaumaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen  (VII/STR/20/0084/19)

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, ab sofort eine haushaltswirtschaftliche Sperre für alle Kanal- und Straßenbaumaßnahmen der Stadt Zeitz und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz, die Straßenausbaubeiträge auslösen und die noch nicht begonnen sind, zu erlassen.

Die Sperre gilt sowohl für die Haushaltsansätze als auch die Verpflichtungsermächtigungen.

 

Über die Durchführung unabweisbarer Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung entscheidet der Stadtrat im Einzelfall.

 

Die Haushaltssperre gilt so lange, bis konkrete landesrechtliche Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorliegen.


Gesetzliche Grundlage:

 

§ 98 KVG LSA

§ 27 KomHVO LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

Keine

 

 

 

Begründung:

Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2019 und für die Folgejahre geplanten Kanal- und Straßenbaumaßnahmen nicht gewährleistet, da die Ersatzfinanzierung für diese Einnahmeausfälle bisher nicht gesichert ist sowie die Entscheidung über den Stichtag der Abschaffung noch aussteht.

 

Um bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Gesamtfinanzierung dieser Maßnahmen die Finanzsituation der Stadt Zeitz nicht weiter zu gefährden, ist diese Maßnahme unbedingt erforderlich.

 

Die Vergabe von Planungsleistungen bzw. bereits erbrachte Planungsleistungen stellen nicht den Beginn einer Baumaßnahme dar.