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Vorlage - VII/STR/63/0085/19  

Betreff: Sachstand Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Baurecht
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Baurecht   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Information
12.12.2019 
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz zur Kenntnis genommen  (VII/STR/63/0085/19)

Zur Erläuterung zum Vorhaben „Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz“ wird auf die bereits gefassten Beschlüsse:

- VI/STR/63/0737/1406/18 „Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme STD und ASO) ,

- VI/STR/63/0806/3008/18 „Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz – Beauftragung von Leistungen der Projektsteuerung“ und

-VI/STR/63/0895/0602/19 „Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster Zeitz – Beauftragung der Hygrometrischen Bewertung …“ Bezug genommen.

 

Die Unterbringung der Evangelischen Grundschule im Franziskanerkloster stellt seit dem Programmjahr (PJ) 2015 im STD die umfangreichste Maßnahme dar. Die Finanzierung ist inzwischen auf 5 Programmjahre gesplittet und außer förderunschädlichen Planungsleistungen konnte die Umsetzung noch nicht begonnen werden. Nur für die Teilleistung „Abdichtung Kellerwand“ im zeitlichen Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme „Steinsgraben“ erteilte das Landesverwaltungsamt (LVWA) auf Antrag einen förderunschädlichen Maßnahmebeginn und die Abdichtung konnte 2018 realisiert werden. Da im PJ 2016 wegen des nicht rechtzeitig vorliegenden genehmigten Haushaltes der Stadt keine Fördermittel bewilligt  wurden, die Umsetzung der Maßnahme aufgrund der fehlenden befürwortenden Prüfung vom Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen Anhalt (BLSA) noch nicht beginnen konnte,  erstreckt sich die Finanzierung über 5 Programmjahre

(2015,2017, 2018, Antrag 2019, Antrag 2020), aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2023.

 

Für eine Förderbaumaßnahme dieser Größenordnung ist die technische/wirtschaftliche Prüfung durch das BLSA erforderlich. Die Bewilligung im Programmjahr 2015 vom 10. November 2015 wurde ohne diese Prüfung der dem LVWA vorliegenden Entwurfsplanung erteilt. Die Beteiligten gingen wohl alle davon aus, dass in 2016 die zweite Charge der erforderlichen Fördermittel bewilligt wird, davor die Prüfung durch das BLSA erfolgt und weiter geplant wird, so dass noch im Herbst 2016 ausgeschrieben werden kann. Um qualitativ höherwertige Unterlagen zur Prüfung bereit zu stellen, wurde die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung/ Baugenehmigung) zum 30. September 2015 erarbeitet und der Bauantrag gestellt. Im Jahre 2016 zeichnete sich ab, dass die Haushaltsgenehmigung und damit verbunden die Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) für den Förderantrag, die bis zum 30.06. dem LVWA vorliegen muss und eine der wichtigsten Fördervoraussetzungen darstellt, nicht rechtzeitig vorliegen wird. Die KAB gab auch ohne vorliegenden Haushaltsplan eine Stellungnahme ab, das Kreiskirchenamt Naumburg bestätigte per 27.06.2016 die Bereitstellung von Mitteln als Ersatz für die erforderlichen Eigenmittel, so dass diese nicht den städtischen Haushalt belasten. Doch die im Programmjahr 2016 beantragten Fördermittel wurden nicht bewilligt.

 

Nachdem der Stadt dies bekannt war, konnte ein Gesprächstermin zwischen der Stadt, dem Schulträger und den Zuständigen im Landesministerium für den 23. November 2016 in Magdeburg organisiert werden. Im Resultat dieses Gesprächs steht das Bekenntnis des Landes zur Förderung des Vorhabens im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, ein entsprechendes Schreiben vom 30.11.2016 liegt vor. Voraussetzung der Förderung ist u.a. die positive Stellungnahme der KAB zum Haushalt 2017 bis zum 30.06.2017 und die Prüfung des BLSA zur wirtschaftlichen Planung des Vorhabens. Der Förderantrag für das Programmjahr 2017 wurde fristwahrend zum 30.11.2016 eingereicht, die Planunterlagen der Baugenehmigung dem Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 23.12.2016 zur Weiterleitung an das BLSA zugesandt, die Stellungnahme der KAB fristwahrend vorgelegt. Am 15. Februar 2017 erteilte das LVWA dem BLSA den Prüfauftrag. Nach diversen Nachlieferungen von Unterlagen, einem vor-Ort-Termin im Juni 2017 und die Bereitstellung weiterer Planunterlagen zum 31.08.2017 lag der Prüfbericht Mitte Januar 2018 dem LVWA vor, wurde der Stadt zur Kenntnisnahme zugesandt mit der Bitte zu einem Gespräch vor Ort, welches aus terminlichen Gründen des LVWA erst am 01. März 2018 im Franziskanerkloster stattfand. Auf Grundlage des Prüfberichtes hinterfragte das LVWA die Hortnutzung im Untergeschoss.

Der Nutzer sieht keine Alternative zum vorliegenden Raumprogramm, die Nutzung anderer, zusätzlicher Räume im Klausurgebäude wird ausgeschlossen. Im Resultat des Gesprächs soll eine weitere technische Maßnahme (Wandtemperierung) zur besseren Absicherung der klimatischen Verhältnisse im Untergeschoss umgesetzt werden. Dafür wurden die Unterlagen am 26. März dem LVWA zugesandt, das LVWA leitete diese am 09. April 2018 an das BLSA zur erneuten Prüfung weiter.

 

Als Resultat dieser Prüfung wird die Schul-und Hortnutzung im Franziskanerkloster nicht befürwortet, insbesondere werden die nicht ausreichenden Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Regelungen zum Wärmeschutz und zur Absicherung erforderlicher raumklimatischer Verhältnisse in dem denkmalgeschützten Gebäude benannt. Am 04. Mai lud das LVWA Vertreter der Stadt, den Nutzer und den Planer zum Gespräch am 31. Mai 2018 nach Halle. Nach dem Gespräch stand die Hortunterbringung in anderen Räumen der Klosteranlage zur Diskussion, wurde aber vom Nutzer verworfen. Um das bisherige, stimmige Raumnutzungskonzept mit dem Hort im Untergeschoß des Südflügels entlang des Steinsgrabens doch umsetzen zu können, konnte die Stadt mit Hilfe des Landesamtes für Denkmalpflege (LDA) Kontakt zur TU Dresden aufnehmen. Dort wird schon länger zu der hygrothermischen Bewertung bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude geforscht und entwickelt und die Forschungsergebnisse werden auch angewendet. Mit den gebäudeeigenen Bestandsdaten (Material, Feuchte) werden mit Rechnerprogrammen Simulationen vorgenommen, die im Resultat zu den erforderlichen Sanierungsempfehlungen führen. Diese Vorgehensweise wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem LVWA und BLSA am 25.Juli 2018 erörtert und dazu die nächsten Arbeitsschritte festgelegt. Als erster Schritt  wurde die Beauftragung von  Leistungen der Projektsteuerung  im Hauptausschuss am 30.August 2018 beschlossen, mit dem Ziel der Erstellung einer vollständigen prüffähigen Unterlage nach Z-Bau zur erneuten Vorlage beim LVWA/ BLSA. Der beauftragte Projektsteuerer erarbeitete mit der Stadt die Aufgabenstellung zur Ausschreibung der Hygrometrischen Bewertung des Bestandsgebäudes. Im Hauptausschuss am 06.02.2019 wurde dazu die Beauftragung beschlossen.

Die Untersuchungsberichte mit umfassend ausgewiesenen Detaillösungen und Empfehlungen zur weiteren Planung lagen schlussendlich komplett am 03. Juli 2019 vor. Auf die Bitte um Weiterleitung der  Untersuchungsberichte an das BLSA und Rückäußerung des technischen Prüfers zu den Sanierungsempfehlungen  erhielt die Stadt vom LVWA mit Schreiben vom 09.August 2019 diesbezüglich die Aussage, dass das BLSA keine Notwendigkeit zur Stellungnahme sähe und  als nächster Schritt die Einarbeitung der Ergebnisse in die Planunterlagen zur erneuten Vorlage zu erfolgen hat.

 

Das über eine europaweite Ausschreibung beauftragte Planungsbüro erarbeitet zurzeit diese Planunterlagen, mit der Vorlage beim LVWA zur Weiterleitung an das BLSA wird Anfang Februar gerechnet. Der FM-Antrag für das Programmjahr 2020(Abgabe 30.11.2019) beinhaltet weitere Fördermittel für die evangelische Grundschule.