Vorlage - VII/STR/OB/0092/19
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Die Stadt Zeitz überträgt gemäß §117 Abs. 1 KVG LSA die Kassengeschäfte in Kultureinrichtungen, in diesem Fall Museum Schloss Moritzburg Zeitz, an eine Fremdfirma. Dieser Beschluss stellt einen Vorgriff auf den Haushalt 2020 dar.
Finanzielle Auswirkungen (in EURO)
Einnahmen: keine
Ausgaben:
Kosten der zu beschließenden
Maßnahme: 41.000,00 €
Mittel sind veranschlagt:
Produktkonto: 25200.524130
Gesetzliche Grundlage: § 117 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: VI/STR/40/0887/19
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die anfallende Kassierung in der Einrichtung „Museum Schloss Moritzburg Zeitz“ ist aufgrund des reduzierten Personalbestandes nicht mehr mit den vorhandenen städtischen Mitarbeiterin abzusichern und soll daher auch in 2020 durch eine Fremdfirma erbracht werden. Die Stadt Zeitz arbeitet seit August 2019 mit einer Fremdfirma zusammen; aus Sicht des Sachgebietes hat sich das bewährt.
Stellenübersicht für das Jahr 2020 – aufgeschlüsselt nach SOLL- und IST-Zahlen, wobei Elternzeit und Erkrankung in den Bemerkungen berücksichtigt ist.
Stelle | Anzahl | SOLL (in VbE) | IST (in VbE) | Bemerkung |
HSB Museum | 1 | 1 | 0,75 |
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wissenschaftl. MA | 2 | 2 | 1,75 | 1x Weggang 10/2020 |
Museums-/ Bibliotheksassistentin | 1 | 0,5 | 0,25 | Weggang 2020 |
museale SB | 2 | 1,8 | 1,8 | 1 x Elternzeit, 1x Mutterschutz/ Elternzeit ab Mai 2020 |
Teamleiter Kasse/ Führung/ Aufsicht | 1 | 0,9 | 0,8 |
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Kasse/ Führung/ Aufsicht | 3 | 1,7 | 1,7 | 1 x krank seit 03/2019 1 x krank seit 10/2019 |
gesamt auf Papier |
| 7,90 | 7,05 |
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tatsächlich verfügbar (Stand 01.01.2020) |
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| 4,80 | IST abzgl. Elternzeit und Krankenstand |
Um zum einen der Forderung des Stadtrates VbE‘s abzubauen und dem Wunsch des Oberbürgermeisters nach einer einmaligen Betriebsruhe in 2019 gerecht zu werden, muss die Kassierungsleistung an ein externes Unternehmen vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens. In diesem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Eignung.
Die anfallenden Kosten für die Kassengeschäfte sind im Haushalt 2020 eingestellt. Da der Haushalt 2020 jedoch noch nicht beschlossen ist und eine Reduzierung der Personalkosten im Bereich Museum (Produkt 25200) nicht ersichtlich ist, bedarf es dieses Beschlusses.
Im Februar 2019 fasste der Stadtrat der Stadt Zeitz den Beschluss, mit der Vorlagennummer VI/STR/40/0887/19, über die „Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen“. Durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz wurde der Hinweis gegeben, dass sich der Beschluss auf die Einrichtung „Schlosspark Moritzburg Zeitz“ und „Theater Zeitz im Capitol“ bezieht und somit noch eine Bewilligung für das „Schloss Moritzburg Zeitz“ eingeholt werden muss.
Der § 117 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) „Übertragung von Kassengeschäften“ regelt die Möglichkeit der ganz oder teilweisen Übertragung der Kassengeschäfte an Stellen außerhalb der Verwaltung, wenn die ordnungsgemäße Erledigung und Prüfung nach den für die Kommune geltenden Vorschriften gewährleistet sind.