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Vorlage - VII/STR/BM/0097/19  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Beschaffung des HLF 20
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Bürgermeisterin   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
16.12.2019 
(Sonder-)Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt,

 

eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.926,81 € zum Begleichen der Rechnung an die Fa. Albert Ziegler GmbH und Co.KG vom 18.11.2019.

 

Die Ausgabe soll aus den Investitionsnummern 1260013010 Höhenrettung i. H. v. 1.500,00  €, 1260014001 Maschinen und Technische Anlagen FW Zeitz i. H. v. 10.000,00 €, 1260019002 Digitalfunkgeräte i. H. v. 6060,00 € und 1117113016 Mehreinzahlung durch Grundstücksverkäufe 13.440,00 € gedeckt werden.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 23 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

§§ 53 Abns. 4 Satz 5, 105 KVG LSA

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach § 23 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz entscheidet der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss über überplanmäßige Ausgaben nach § 105 KVG LSA, die einen Wert zwischen 15.000 € und 50.000 € haben.

 

Das Hilfsleistungslöschgruppenfahrzeug mit moderner Ausrüstung wurde im November 2019 von der Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG geliefert. Im Jahr 2017 wurde die Investition in den Haushalt mit einer Summe von 420.000 € eingestellt. Die Planungen hierfür wurden noch durch den damaligen Sachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz vorgenommen. Der Auftrag wurde nach Ausschreibung 2018 vergeben. Im selben Jahr wurden bereits ein Abschlag für das Fahrgestell, sowie die Beschaffung der Funk- und Atemschutztechnik für das HLF 20 i. H. v. insgesamt 205.000,01€geleistet.

 

Bei der sog. Aufbau- und Konstruktionsbesprechung stellte sich sodann heraus, dass zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen sinnvoll sind, um Bedienfehler durch die ständig wechselten Maschinisten und somit teure Reparaturen im Nachgang möglichst auszuschließen, die sodann im Auftrag noch ergänzt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war eine Abschätzung der Mehrkosten noch nicht möglich. Nach Abholung des Fahrzeuges liegen nunmehr auch die Abschlussrechnungen vor, die bis auf die „Teilrechnung Beladung“ über 66.172,02 € beglichen wurden.

Um auch diese Rechnung begleichen zu können, ist die überplanmäßige Ausgabe i. H. v. 30.926,81 € erforderlich, da auf der Kostenstelle nur noch 35.245,21 € zur Verfügung stehen.

 

Als Deckungsvorschlag sollen aus der Investitionsnummer 1260013010 Höhenrettung 1500,00  €, aus der Investitionsnummer 1260014001 Maschinen und Technische Anlagen FW Zeitz, 10.000,00 €, aus der Investitionsnummer 1260019002 Digitalfunkgeräte 6060 € und aus der Investitionsnummer 1117113016 Mehreinzahlung durch Grundstücksverkäufe 13.440,00 € entnommen werden. Die dort angemeldeten Mittel werden dieses Jahr nicht mehr benötigt, so dass die Deckung hierüber erfolgen kann.

 

Die offene Rechnung ist bis zum 23.12.2019 zu zahlen um eventuelle Mahnkosten zu vermeiden. Eine Verschiebung des Zahlungsziels konnte trotz Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bearbeiter nicht erreicht werden, weshalb eine Sondersitzung erforderlich wurde.