Vorlage - VII/STR/20/0102/19
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026.
Gesetzliche Grundlage: § 100 Abs. 3 KVG LSA
bereits gefasste Beschlüsse: VI/STR/20/0613/17 und VI/STR/20/0824/18
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.
Diese Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2020. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.
Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich wie folgt:
1. Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen
2. Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen
3. Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen
4. Maßnahmeprüfung
Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.
Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich derzeit in der Umsetzung befinden.
Der Teil 3 belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.
Die im 4. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.
In der Anlage 1 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die bereits durchgeführten und
umsetzungsfähigen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt.
Anlagen: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept 2020-2026 der Stadt Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | HKK2020_27.02 (594 KB) |