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Vorlage - VII/STR/20/0102/19  

Betreff: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
20.01.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ordnungsausschuss Vorberatung
21.01.2020 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Entscheidung
22.01.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
28.01.2020 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
30.01.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses zurückgezogen   
27.02.2020 
(Sonder-)Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen  (VII/STR/20/0102/19)
27.02.2020 
9. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Gemeinsame Sitzung Vorberatung
Anlagen:
HKK2020_27.02

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für die Haushaltsjahre 2020 bis 2026.


Gesetzliche Grundlage:               § 100 Abs. 3 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:      VI/STR/20/0613/17 und VI/STR/20/0824/18

aufzuhebende Beschlüsse:         keine

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Situation, dass der Haushaltsausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, war die Stadt Zeitz verpflichtet, auf Grundlage des § 100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.

Dieses Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 beschlossen.

 

Diese Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung 2020. Es dient dem Ziel, die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune zu erreichen, in dem das erwartete Haushaltdefizit durch geeignete Maßnahmen reduziert wird.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gliedert sich wie folgt:

1. Durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen

2. Umsetzungsfähige Konsolidierungsmaßnahmen

3. Sonstige Konsolidierungsmaßnahmen

4. Maßnahmeprüfung

 

Der 1. Teil beinhaltet im Wesentlichen die im Jahr 2017 im Maßnahmeplan zur Verbesserung der Liquidität dargestellten Maßnahmen.

 

Unter Teil 2 werden die Maßnahmen dargestellt, die bereits umgesetzt sind bzw. sich derzeit in der Umsetzung befinden.

 

Der Teil 3 belegt Maßnahmen, die konsolidierend auf den Haushalt wirken, jedoch nicht mit Haushaltspositionen belegt werden können.

 

Die im 4. Teil benannten Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung.

 

In der Anlage 1 des Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind die bereits durchgeführten und

umsetzungsfähigen Maßnahmen und deren haushaltsverbessernde Wirkung dargestellt.


Anlagen: Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzept 2020-2026 der Stadt Zeitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HKK2020_27.02 (594 KB)