Vorlage - VII/STR/65/0117/19
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Der Stadtrat, beschließt, die haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß Stadtratsbeschluss Nr. VII/STR/20/0084/121219 vom 12.12.2019 für die Maßnahme „5451013001 – Ersatz Straßenbeleuchtungsanlagen“ aufzuheben.
Gesetzliche Grundlage: | § 98 KVG LSA § 27 KomHVO LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/20/0084/121219
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aufzuhebende Beschlüsse: | VII/STR/20/0084/121219
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Begründung:
Das Beleuchtungsnetz in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen ist teilweise sehr marode und alt. Es wurde überwiegend in den 60er und 70er Jahren errichtet und ist damit mindestens 50 - 60 Jahre alt.
Im Rahmen der Neuverlegung von Elektrokabeln durch die Redinet Burgenland GmbH soll die Beleuchtung in der Rahnestraße, in einem Teilstück der Altenburger Straße, in einem Teilstück der Käthe-Niederkirchner-Straße und im Fockendorfer Grund erneuert werden.
In diesen Bereichen sind in den vergangenen Jahren erhöhte Reparaturaufwendungen festgestellt worden.
In der Rahnestraße (B 180) besteht seit ca. 4 Jahren ein Provisorium aus Hängekabeln, welches nach Zerstörung durch Grundstückseigentümer/Hausbesitzer und Witterungseinflüssen regelmäßig ausfällt.
In der Käthe-Niederkirchner-Straße muss ein letztes Teilstück gegenüber dem Gymnasium noch erneuert werden, damit die gesamte Straße kabelseitig funktionstüchtig hergestellt und mit neuen Masten versehen werden kann.
Auch in der Altenburger Straße wurden bereits Teilstücke kabelseitig erneuert. Einzelne Leuchten wurden im Rahmen der Revisionen ausgetauscht. Um die gesamte Straße funktionstüchtig auszuleuchten sind noch weitere Investitionen notwendig.
Die Leuchten im Fockendorfer Grund werden derzeit durch eine Freileitung versorgt. Diese fällt durch Witterungseinflüsse regelmäßig aus.
Soweit die finanziellen Mittel noch ausreichen, könnten in weiteren kleinen Abschnitten (Hainichener Dorfstraße, Grenzstraße, Schulstraße, Richard-Leißling-Straße, Kaltefeld, Bauplatz, u.a.) noch die alten maroden Kabel ausgewechselt werden.
Diese Maßnahme ist im HH-Plan 2020 mit folgenden Ausgaben veranschlagt:
Für HH-Jahr 2020 100.000,00 €
Für HH-Jahr 2021 100.000,00 €
Für HH-Jahr 2022 100.000,00 €
Für HH-Jahr 2023 100.000,00 €