Vorlage - VII/STR/STR/0128/20
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zum Ziel der Verkehrsberuhigung folgende Maßnahmen zu prüfen und innerhalb von 3 Monaten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen:
Einführung von Tempo 30 auf folgenden Straßen soweit noch nicht geschehen:
Schloßstraße, Rahnestraße, Fischstraße, Kalkstraße, Brüderstraße, Steinsgraben, Schulstraße, Messerschmiedstraße, Neumarkt, Luthergasse, Neumarktstraße, Weberstraße, Altmarkt (Bundesstraße)
Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen an folgenden Straßen und Plätzen:
Neumarkt, Michaeliskirchhof, Luthergasse, Altmarkt (Platz und Umfahrung)
Anbringung von Temposchwellen am Ein- bzw. Ausgang der verkehrsberuhigten Bereiche. (durch Schwellen oder Aufpflasterung)
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme Antrag zur Verkehrsberuhigung (109 KB) |