Vorlage - VII/STR/STR/0131/20
|
|
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz ist so zu ändern, dass:
Gewerbetreibende, Vereine, Hausbesitzer, Mieter, Institutionen aller Art bei der Nutzung einer Fläche von bis zu 1 m² vor ihrem Geschäft zur Verschönerung der Umgebung (Blumen, Dekoration etc.), Warenpräsentation oder Werbung von Gebühren befreit sind.
Eine Erlaubnis ist trotzdem zu beantragen.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz vom 08.04.2009, 1. Änderung vom 20.12.2012 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.01.2013 |
aufzuhebende Beschlüsse: | Keine |
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag (99 KB) |