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Vorlage - VII/STR/75/0134/20  

Betreff: Investitionsmaßnahme Zeitz-Schützenplatz, 1. Bauabschnitt (Schießgrabenstraße), Errichtung Trennsystem
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/75/0134/20)

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 570.000 EUR.

 

Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 101.836 EUR und ist im Jahr 2022 geplant.

 


Begründung:

 

Ausbaubereich

 

Mit Errichtung des Trennsystems in der Schützenstraße wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau des straßenbauseitigen Kreisverkehrs bereits das Trennsystem bis zum Anbindungsbereich Mittelstraße herausgelegt. Der Ausbaubereich der zu beschließenden Maßnahme startet an dem Anbindepunkt und erstreckt sich bis in den Kreuzungsbereich Theodor-Arnold-Promenade / Rudolf-Breitscheid-Straße / Hospitalstraße in Zeitz.

 

Sachliche und zeitliche Notwendigkeit

 

Das vorgelagerte Kanalnetz in der Tröglitzer Straße / Schützenstraße wurde in den letzten Jahren auf das Trennsystem umgestellt. Aufgrund hydraulischer Erforderlichkeiten musste teilweise das Mischwasser in den Einbindungsbereichen auf den Regenwasserkanal des Trennsystems aufgebunden werden. Dieser Zustand entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik und muss korrigiert werden.

 

Der bestehende Mischwasserkanal weist umfangreichere Schäden der Schadensklassen 3 und 4 auf, die mit der Errichtung des Trennsystems beseitigt werden sollen.

 

Schäden müssen nach Richtlinie DWA-M 149 innerhalb einer vorgegeben Frist repariert werden. Im Ausbaubereich ist die Anzahl der vorgefundenen Schäden so hoch, dass eine Reparatur jedes einzelnen Schadens nicht mehr möglich ist, daher wurde die Erneuerung der Leitung vorgesehen.

 

Durch Kanaleinbrüche im Jahr 2019 hat sich die Situation weiter verschärft. Daran anschließende TV-Untersuchungen haben gezeigt, dass von dem bestehenden Kanal ein Großteil der Sole nicht mehr vorhanden ist. Dadurch ist die Standfestigkeit des Kanals nicht mehr gegeben und es ist mit weiteren Einbrüchen zu rechnen. Es besteht in dem Bereich akuter Handlungsbedarf (Gefahr in Verzug).

 

Die Maßnahme sollte ursprünglich als Gemeinschaftsmaßnahme umgesetzt werden. Durch den dringenden Handlungsbedarf ist eine Umsetzung in 2020 zwingend erforderlich. Durch die Stadt Zeitz werden für den Straßenbau Fördermittel beantragt. Wenn diese bewilligt werden, soll der grundhafte Ausbau der Straße im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme erfolgen.

 

Um trotzdem Synergieeffekte einer Gemeinschaftsbaumaßnahme zu erzielen, soll die Planung der Phasen 1 - 4 gemeinsam mit dem Straßenbau erfolgen. Im Rahmen der Planung sollen die Trassen der Ver- und Entsorgungsleitungen festgelegt werden, um Umverlegearbeiten im Rahmen des Straßenbaus zu vermeiden.