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Vorlage - VII/STR/75/0135/20  

Betreff: Investitionsmaßnahme Zeitz - Schützenplatz, 2. Bauabschnitt, Errichtung Trennsystem
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/75/0135/20)

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 640.000 EUR.

 

Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 102.601 EUR und ist im Jahr 2022 geplant.

 


Begründung:

 

Ausbaubereich

 

Die Maßnahme erstreckt sich von der Kreuzung Schützenplatz / Schießgrabenstraße, bis zur Kreuzung Schützenplatz / Heinrich-Heine-Straße in Zeitz.

 

Sachliche und zeitliche Notwendigkeit

 

In diesem Straßenabschnitt ist die Errichtung des Trennsystems mit Abflussrichtung Heinrich-Heine-Straße vorgesehen, welches auch der derzeitigen Abflussrichtung des bestehenden Mischwassernetzes entspricht. Die Maßnahme ist notwendig, da es aus hydraulischer Sicht zukünftig die bestehende Vernetzung im Knoten Schützenplatz / Schießgrabenstraße / Liebknechtstraße nicht mehr geben soll.

 

Im Rahmen der Eigenkontrolle wurde außerdem festgestellt, dass der bestehende Mischwasserkanal umfangreichere Schäden der Schadensklassen 4 und 5 aufweist, die mit der Errichtung des Trennsystems beseitigt werden sollen.

 

Schäden müssen nach Richtlinie DWA-M 149 innerhalb einer vorgegeben Frist repariert werden. Bei Schäden der Klasse 5 ist nach Definition sofortiger Handlungsbedarf empfohlen. Im Ausbaubereich ist die Anzahl der vorgefundenen Schäden so hoch, dass eine Reparatur jedes einzelnen Schadens nicht mehr möglich ist, daher wurde die Erneuerung der Leitung vorgesehen.

 

Durch Kanaleinbrüche im Jahr 2019 hat sich die Situation weiter verschärft. Daran anschließende TV-Untersuchungen haben gezeigt, dass von dem bestehenden Kanal ein Großteil der Sole nicht mehr vorhanden ist. Dadurch ist die Standfestigkeit des Kanals nicht mehr gegeben und es ist mit weiteren Einbrüchen zu rechnen. Es besteht in dem Bereich akuter Handlungsbedarf (Gefahr in Verzug).

 

Die Maßnahme sollte ursprünglich als Gemeinschaftsmaßnahme umgesetzt werden. Durch den dringenden Handlungsbedarf ist eine Umsetzung in 2020 zwingend erforderlich. Durch die Stadt Zeitz werden für den Straßenbau Fördermittel beantragt. Wenn diese bewilligt werden, soll der grundhafte Ausbau der Straße im Anschluss an die Kanalbaumaßnahme erfolgen.

 

Um trotzdem Synergieeffekte einer Gemeinschaftsbaumaßnahme zu erzielen, soll die Planung der Phasen 1 - 4 gemeinsam mit dem Straßenbau erfolgen. Im Rahmen der Planung sollen die Trassen der Ver- und Entsorgungsleitungen festgelegt werden, um Umverlegearbeiten im Rahmen des Straßenbaus zu vermeiden.