Inhalt

Vorlage - VII/STR/75/0137/20  

Betreff: Investitionsmaßnahme Zeitz - Musikerviertel, Errichtung Trennsystem
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt  (VII/STR/75/0137/20)

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 2.174.200 EUR.

 

Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 219.210 EUR und ist für das Jahr 2021 geplant.

 


Begründung:

 

Ausbaubereich

 

Unter dem Begriff „Musikerviertel“ sind folgende Straßen zusammengefasst:

 

-          Gutenbergstraße

-          Franz-Schubert-Straße

-          Richard-Wagner-Straße

-          Senefelder Straße

-          Mozartstraße

Derzeit besteht in den o.g. Straßen die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage aus einem Mischsystem, welches jeweils in ein bereits hergestelltes Trennsystem in der August-Bebel-Straße bzw. Gleinaer Straße einbindet.

 

Sachliche und zeitliche Notwendigkeit

 

Die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der oben genannten Straßen muss im Zusammenhang gesehen werden. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine gemeinsame Planung bis zur Phase 4 (Ausführungsplanung). Im Rahmen der Planung wurden 2 Bauabschnitte zur Umsetzung der Maßnahme gebildet. Die Umsetzung soll in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen. Es ist aus hydraulischer Sicht zwingend erforderlich, dass die Maßnahmen gemeinsam umgesetzt werden.

 

In dem vorgelagerten Kanalnetz in Richtung Tröglitzer Straße erfolgte zum größten Teil bereits die Umstellung auf das Trennsystem. Aufgrund hydraulischer Erforderlichkeiten durch das im Musikerviertel vorhandene Mischsystem, musste teilweise das Mischwasser im Einbindungsbereich auf den Regenwasserkanal des Trennsystems aufgebunden werden. Dieser Zustand entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik und muss dringend korrigiert werden.

 

Das bestehende Mischwassernetz in diesen Straßen weist umfangreichere Schäden der Schadensklassen 4 und 5 auf. Schäden müssen nach Richtlinie DWA-M 149 innerhalb einer vorgegeben Frist repariert werden. Im Ausbaubereich ist die Anzahl der vorgefundenen Schäden so hoch, dass eine Reparatur jedes einzelnen Schadens nicht mehr möglich ist. Mit der Errichtung des Trennsystems werden gleichzeitig sämtliche Schäden beseitigt.

 

Ein akuter Handlungsbedarf, was „Gefahr in Verzug“ darstellt, besteht in dem Viertel nicht, da die Standsicherheit des Kanals aktuell noch gegeben ist. Dieser Zustand kann sich aber in sehr kurzer Zeit ändern, wie der Kanal am Schützenplatz zeigt.

 

Die Maßnahme ist als reine Kanalbaumaßnahme des Eigenbetriebes geplant. Da in dem Viertel einige Straßen sehr schmal sind, ist davon auszugehen, dass sich nach Beendigung der Kanalbaumaßnahme der Zustand der Straße in den Seitenbereichen deutlich verschlechtern wird.

 

Eine Beteiligung des Straßenbaulastträgers ist ratsam, um nicht nur eine Abwasserentsorgung auf dem Stand der Technik zu haben, sondern auch eine Straße.