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Vorlage - VII/STR/75/0138/20  

Betreff: Investitionsmaßnahme Zeitz - Liebknechtstraße, 1. Bauabschnitt, Errichtung Trennsystem
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/75/0138/20)

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 539.000 EUR.

 

Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 137.029 EUR und ist im Jahr 2021 geplant.

 


Begründung:

 

Ausbaubereich

 

Der Ausbaubereich erstreckt sich von der Kreuzung August-Bebel-Straße bis zur Kreuzung zur Altenburger Straße in Zeitz.

 

Sachliche und zeitliche Notwendigkeit

 

Die Maßnahme ist als Gemeinschaftsbaumaßnahme zusammen mit der Stadt Zeitz geplant. Die Umsetzung sollte bereits 2018 erfolgen. Durch die hohe Anzahl von Baumaßnahmen im Stadtgebiet war die Liebknechtstraße eine offizielle Umleitungsstrecke für die PVG und vor diesem Hintergrund gab es keine Sperrgenehmigung.

 

In dem genannten Straßenabschnitt ist analog zur August-Bebel-Straße, Schützenstraße und Tröglitzer Straße, dem vorgelagerten Kanalnetz, entsprechend dem GEP, das Trennsystem vorgesehen. Das Mischwasser in dem ausgewiesenen Abschnitt bindet derzeit aus hydraulischen Gründen auf den Regenwasserkanal in der August-Bebel-Straße auf, was nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dieser Zustand ist dringend zu korrigieren.

 

Durch die TV-Befahrung im Rahmen der Eigenkontrolle wurde festgestellt, dass das vorhandene Mischsystem durchgängig Schäden der Schadensklassen 4 und 5 aufweist. Schäden müssen nach Richtlinie DWA-M 149 innerhalb einer vorgegebenen Frist repariert werden. Im Ausbaubereich ist die Anzahl der vorgefundenen Schäden so hoch, dass eine Reparatur jedes einzelnen Schadens nicht mehr möglich ist, daher wurde die Erneuerung der Leitung vorgesehen. Entsprechend den vorgefundenen Schadensklassen 4 und 5 besteht in dem Bereich sofortiger Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund der Verschiebung der Maßnahme ist davon auszugehen, dass sich der Zustand des Kanals seit 2018 weiter verschlechtert hat.

 

Durch den dringenden Handlungsbedarf ist eine Umsetzung in 2020 zwingend erforderlich.