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Vorlage - VII/STR/75/0139/20  

Betreff: Investitionsmaßnahme Zeitz - Neue Straße / Nordstraße, Errichtung Trennsystem
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/75/0139/20)

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 657.700 EUR.

 

Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 98.370 EUR und ist im Jahr 2021 geplant.

 


Begründung:

 

Ausbaubereich

 

Im Zuge der Umstellung auf das Trennsystem in der Weißenfelser Straße wurden der neue Schmutzwasserkanal und der neue Regenwasserkanal in die Einmündung zur Nordstraße herausgezogen, was den Ausbauanfang der geplanten Maßnahme darstellt. Das Trennsystem soll in der Nordstraße, sowie der Neue Straße gebaut werden. Das Ende der Wohnbebauung stellt auch gleichzeitig das Ausbauende in beiden Straßen dar.

 

Sachliche und zeitliche Notwendigkeit

 

Um die Umstellung auf das Trennsystem in diesem Bereich abzuschließen, müssen noch die beiden genannten Straßen, sowie die Feldstraße umgestellt werden. Dann ist der gesamte Bereich der Weißenfelser Straße, sowie den Anliegerstraßen, von der Tankstelle bis zur Kreuzung Grüne Aue, an das Trennsystem angeschlossen.

 

Derzeit bindet die vorhandene Mischwasserkanalisation der Neue Straße / Nordstraße, im Anbindungsbereich zur Weißenfelser Straße, auf den neuen Schmutzwasserkanal auf. Der Schmutzwasserkanal ist hydraulisch von der Kanaldimension her nicht auf die Ableitung der Niederschlagsmengen ausgelegt. Bei einem stärkeren Regenereignis wird es ohne diese Baumaßnahme zum Überstau im Schmutzwasserkanal in der Weißenfelser Straße kommen, was zur Folge hat, dass Schmutz- bzw. Mischwasser über die Schachtdeckelöffnungen der Schachtbauwerke auf die Straße bzw. über die Anschlusskanäle auf die Grundstücke (evtl. auch in die Keller) zurückdrückt. Die Kosten der dann notwendigen Reinigung gehen zu Lasten des Eigenbetriebes.

 

Eine Auslegung des Schmutzwasserkanals in der Weißenfelser Straße, zur Aufnahme des Mischwassers aus der Neue Straße und Nordstraße, wäre nicht möglich gewesen. Die Wahl eines größeren Durchmessers als eigentlich notwendig ist, entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Außerdem bedeutet ein größerer Kanal immer einen deutlich höheren betrieblichen Aufwand.

 

Durch die TV-Befahrung im Rahmen der Eigenkontrolle im Jahr 2016 wurde festgestellt, dass das vorhandene Mischsystem durchgängig Schäden der Schadensklassen 3 und 4 aufweist. Schäden müssen nach Richtlinie DWA-M 149 innerhalb einer vorgegeben Frist repariert werden. Im Ausbaubereich ist die Anzahl der vorgefundenen Schäden so hoch, dass eine Reparatur jedes einzelnen Schadens nicht mehr möglich ist, daher wurde die Erneuerung der Leitung vorgesehen. Die Maßnahme musste mehrfach verschoben werden, daher ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Schäden mittlerweile deutlich erhöht hat. Ein akuter Handlungsbedarf, was „Gefahr in Verzug“ darstellt, besteht in dem Viertel nicht, da die Standsicherheit des Kanals aktuell noch gegeben ist. Dieser Zustand kann sich aber in sehr kurzer Zeit ändern, wie der Kanal am Schützenplatz zeigt.

 

Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme zusammen mit der Stadt Zeitz ausgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2020 geplant. Da es in dem Bereich keine feste Oberfläche gibt, gerät bei Niederschlägen immer wieder sehr viel Schmutz in den Kanal. Dadurch ist in diesem Bereich ein erhöhter Reinigungsaufwand notwendig.

 

Durch den Zustand des Kanals muss die Maßnahme zeitnah umgesetzt werden. Durch die fehlende feste Fahrbahn sollte weiterhin eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt werden.