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Vorlage - VII/STR/75/0141/20  

Betreff: Investitionsmaßnahme Zeitz - Schützenstraße, Umbau Schachtgerinne
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
29.01.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
05.02.2020 
8. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VII/STR/75/0141/20)

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der oben genannten Kanalbaumaßnahme im Jahr 2020.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz enthalten. Die Baukosten betragen nach Kostenschätzung 22.000 EUR.

 

Der investive Zuschuss der Stadt Zeitz liegt bei 5.535 EUR und ist im Jahr 2020 geplant.

 


Begründung:

 

Ausbaubereich / Sachliche und zeitliche Notwendigkeit

 

Die Maßnahme ist eine technisch notwendige Restleistung aus der Maßnahme zur Umstellung auf das Trennsystem in der Schützenstraße. Während der Bauzeit hat die bauausführende Firma keinen Lieferanten für das Bauteil gefunden, so dass diese Restleistung offengeblieben ist. Danach war der Bereich um die Kreuzung Schützenstraße/Weberstraße immer wieder Umleitungsstrecke, so dass keine Vollsperrung möglich gewesen wäre.

 

In Abstimmung mit der Stadt, bezüglich der Sperrgenehmigung, soll die Maßnahme im Jahr 2020 realisiert werden. Die Maßnahme ist erforderlich, um die Umstellung auf das Trennsystem in der Schützenstraße abzuschließen.