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Vorlage - VII/STR/40/0160/20  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
19.03.2020 
ABGESAGT - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Sitzungsausfall
28.05.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2020 zu.

 

Die Kulturförderung dient der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

-          Heinrich-Schütz-Musikfestival im Dom St. Peter und Paul 

-          Mitteldeutsche Tage der Barockmusik (Barock.Musik.Fest Zeitz)

-          Konzertreihe mit dem Förderverein Musikfreunde Eule-Orgel Zeitzer Dom e. V.

-          Spielplatzfest im Goethepark      

-          Kunstpräsentation Tim van Veh und Hans-Christoph Rackwitz im Museum Schloss Moritzburg Zeitz             

-          Veranstaltungen im Schlosspark     

-          Veranstaltungen im Capitol  


Gesetzliche Grundlage:

§ 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 4. Änderung vom 10.10.2016 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert werden. Die Sparkasse betreibt hiermit Imagewerbung.


  1. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Ja         Nein

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Produkt

28100 Heimat- und Kulturpflege

Sachkonto

414800 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Spenden etc.

 

Bemerkung:

 

 

 

 

  1. Entspricht den Vorgaben des ISEK

 

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

  1. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

 

Ja    Nein   nicht einschlägig