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Vorlage - VII/STR/40/0165/20  

Betreff: Aktueller Sachstand Umsetzung DigitalPakt Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Information
09.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Digitalpakt Plan 2020

Gesetzliche Grundlage:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem DigitalPakt Schule

(DigitalPakt-Richtlinie) – RdErl. des MB vom 17.09.2019

 

 

  1. Rechtsgrundlagen / Verfahren
     

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Bund stellt dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt 137,5 Mio. € zur Verfügung, davon 123 Mio. € für öffentliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und für Träger von Pflegeschulen.

 

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und der Inbetriebnahme mit den Schwerpunkten Schulgebäude-/-geländeverkabelung und -vernetzung bzw. schulisches WLAN, also die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden. Endgeräte sind nur förderfähig, wenn in der Schule die infrastrukturellen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Grundlage für die Beantragung ist ein technisch-pädagogisches Konzept.

 

Investive Begleitmaßnahmen wie projektvorbereitende und begleitende Beratungsleistungen externer Dienstleister sind förderfähig. Dagegen werden Ausgaben für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastrukturen nicht gefördert.

 

Alle Schulträger im Land erhalten ein Budget, das auf den jeweiligen Schülerzahlen beruht – die Stadt Zeitz bei 1.340 Schülern eine Fördersumme 685.138 €. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Eigenanteil der Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 10 v. H. Demzufolge betragen die förderfähigen Gesamtausgaben für die Stadt Zeitz 761.200 €.  
Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Antragsannehmende Stelle ist das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA). Antragsbearbeitende  Stelle und Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Die Anträge müssen bis spätestens zum 30.06.2021 gestellt werden.

Die Schulträger mit mehreren Schulen müssen sicherstellen, dass mit dem Gesamtbudget für alle Schulen oder Standorte die Mindeststandards für die digitale Vernetzung und Verkabelung entsprechend den Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen gewährleistet sind. 

 

  1. Umsetzung in der Stadt Zeitz

 

2.1.            Veranschlagung im HH-Plan 2020 und Folgejahre

 

Die Planung soll in 2 Phasen aufgeteilt werden:

2020 - Grundschule Zeitz-Ost, Grundschule Stadtmitte und Sekundarschule III, Sekundarschule Am Schwanenteich,

2021- Grundschulen Rasberg, Kayna und Nonnewitz.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen ist wie folgt vorgesehen:
2021 – Grundschule Zeitz-Ost, Grundschule Stadtmitte und Sekundarschule III,
2022 – Sekundarschule Am Schwanenteich und Grundschule Rasberg

2023 – Grundschulen Kayna und Nonnewitz.

 

Die Planung dient jeweils als Grundlage für die Fördermittel-Beantragung. Das heißt, dass in 2020 die Anträge für die Grundschule Zeitz-Ost, Grundschule Stadtmitte, Sekundarschule III und die Sekundarschule Am Schwanenteich gestellt werden sollen. In 2021 sollen die Anträge für die Grundschulen Rasberg, Kayna und Nonnewitz folgen.

 

Außen vor gelassen wurden die Grundschulen Bergsiedlung und Elstervorstadt, weil diese bereits über die IKT-Richtlinie in den Jahren 2018/2019 IT-mäßig ausgestattet wurden. Die Grundschule Zeitz-Ost und die Grundschule Stadtmitte / Sekundarschule III wurden in die erste Phase der Beantragung aufgenommen, weil an diesen Schulen große Sanierungsvorhaben über EFRE bzw. Schulinfrastruktur im Jahr 2020 beginnen bzw. vorbereitet werden.

 

Die Aufteilung der Mittel je Schule erfolgte auf der Basis der Schülerzahlen und kann der Anlage entnommen werden.

 

2.2.            Umsetzung der Maßnahmen

 

Die Federführung für die Umsetzung des DigitalPakt Schule wurde dem Fachbereich Soziales übertragen (pädagogisch- didaktische Konzepte, Koordination). Die Bearbeitung des Projektes soll unter Hinzuziehung des FB Zentrale Dienste – SG EDV (technisches Konzept, Betriebs-, Nutzungs- und Datensicherheitskonzept , Beschaffungskonzept , Betriebs- und Service- Konzept)und des FB Technisches Zeitz, SG Hochbau und Gebäude- und Flächenmanagement (Infrastruktur, technische Voraussetzungen, Stromversorgung)  erfolgen. Als externer Partner ist momentan die KID Magdeburg vorgesehen. Entsprechende Angebote zur Übernahme einzelner Leistungen, wie z. B. Erstellung eines Leistungsverzeichnisses, Unterstützung bei der Erstellung des technisch-pädagogischen Konzepts,  sind in  der Stadt Zeitz am 21.02.2020 eingegangen und werden geprüft. Ein Angebot zur Unterstützung bei der Planung und Durchführung von schulinterner, strukturierter Verkabelung soll nachgereicht werden.  Ein vorbereitendes Gespräch dazu hat am 05.02.2020 stattgefunden.

 

 

 

Anlage