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Vorlage - VII/STR/32/0211/20  

Betreff: Standort Messeinrichtung zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Stadt Zeitz - Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 vom 12.12.2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
19.05.2020 
Sitzung des Ordnungsausschusses geändert beschlossen   
Ortschaftsrat Theißen Anhörung
26.05.2020 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
28.05.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
04.06.2020 
12. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Wirtschaftslichkeitsberechnung

Der Stadtrat beschließt,

 

 

  1. In Änderung des Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird dessen Ziff 1 (Die Beibehaltung der vorhandenen stationären Messsäule in der Ortslage Theißen zunächst für 1 Jahr) aufgehoben.

 

  1. In Ergänzung des o. g. Beschlusses des Stadtrates vom 12.12.2019 Beschluss- Nr. VII/STR/32/0064/1212/19 wird der Standort der Messsäule bestimmt auf Zeitz, Weißenfelser Straße, Höhe Kreuzungsbereich Neue Straße/ Bodenreform. Zudem soll diese Messsäule mit zwei Kameras zum Messen in beide Fahrtrichtungen sowie zur Nutzung einer dieser Kameras als mobile Messanlage ausgestattet sein.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 16 Abs. 2 ZustVO SOG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

VII/STR/32/0064/1212/19

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2019 hat sich dieser zur Beibehaltung der Messsäule in Theißen und zur Aufstellung einer Weiteren mit der Möglichkeit zur mobilen Verkehrsüberwachung bekannt.

 

Offen geblieben ist die Bestimmung des Standortes der „neuen“ Säule.

 

Die Anlage in Theißen soll entgegen des urspr. Beschlusses nunmehr nicht mehr, auch nicht mehr für den Rest des Jahres in Betrieb bleiben. Zum einen hat sich herausgestellt, dass das Verkehrsaufkommen – wie erwartet – signifikant zurückgegangen ist. Zudem ist der Vertrag im April abgelaufen. Eine Ausschreibung für das verbleibemde Jahr, um dem urspr. Beschluss gerecht zu werden, stellt sich nicht als wirtschaftlich dar, weshalb dieser Teil des Beschlusses aufgehoben werden soll.

 

Um den Standort der „neuen“ Säule zu bestimmen, wurden verschiedene Verkehrserhebungen vorgenommen, z. B. in Nonnewitz, im Bereich der Schule, aber auch in dem Bereich der Weißenfelser Straße in Höhe des Kreuzungsbereiches Neue Straße und Bodenreform. Innerhalb der achttägigen Verkehrserhebung wurden im Bereich Weißenfelser Straße 15305 Fahrzeuge ortseinwärts sowie 5734 Fahrzeuge ortsauswärts erfasst. Sowohl ortseinwärts als auch ortsauswärts sind stetig zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr kontinuierliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verzeichnen. Durchschnittlich überschreiten etwa 170 Fahrzeuge stündlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Das Verkehrsaufkommen in Nonnewitz erreicht die Zahlen bei Weitem nicht. Ein stationärer Blitzer ist in dem Bereich daher nicht sinnvoll. Wohl aber kann ohne weiteres im Bereich der Schule die mobile Verkehrsüberwachung zu den besonders frequentierten Zeiten vorgenommen werden.

 

Daher soll die neue Messsäule im Bereich Weißenfelser Straße aufgestellt, jedoch mit 2 Messeinheiten versehen werden, wovon eine auch mobil genutzt werden soll. So besteht die Möglichkeit zum einen gleichzeitig in beiden Fahrtrichtungen zu messen bzw. neben der Entscheidung für eine Fahrtrichtung der mobile Einsatz der Messeinrichtung erfolgen. Die mobile Messung ist notwendig, da unabhängig von der stationären Einheit immer wieder an neuralgischen Stellen, Messungen vorgenommen werden sollten, um die Sicherheit der Bürger zu erhöhen, so zum Beispiel im Bereich von Schulen, KiTas und Pflege-/Seniorenheimen. So kann auch Bürgerbeschwerden hinreichend nachgegangen werden, was aktuell nicht der Fall ist, da entsprechende Technik nicht zur Verfügung steht.

 

Im Rahmen der Ausschreibung wird auch die Option zu prüfen sein, ob die vorhandene Anlage in Theißen entsprechend umgesetzt werden kann. Hier bleibt aber das Ausschreibungsergebnis abzuwarten. Hinsichtlich der auszuschreibenden Leistungen soll es bis auf den Beschlussinhalt keine Änderungen geben, weshalb darauf verzichtet wird, diese nochmals wiederzugeben. Gleiches gilt für die Finanzierung. Diese soll weiterhin über eine Datensatzpauschale erfolgen, wodurch bei der Kommune keine Investitionskosten entstehen.

 

Ausgehend von Erfahrungswerten der bereits durchgeführten Verkehrsüberwachung in der Vergangenheit ermitteln sich die Kosten bei durchschnittlich 30 verwertbaren Verkehrsverstößen täglich wie folgt:

 

Fallpauschale Auftragnehmer:

bei 30 Fällen tgl. = 10950 Fälle jhrl. x 5,00 € (brutto) =               =  54.750,00        

Personalkosten jährlich:                                                                          =  32.707,68

Sachkosten jährlich:                                                                                 =  10.575,12              

Gesamtkosten:                                                                                          =  98.032,80        

 

In den Personalkosten sind die Zeiten für alle Arbeitsschritte vom Auslesen der Daten an der Messsäule, Entschlüsseln und Auswerten der Einzelfälle, Datenübertragung, Halterabfrage, Erstellen von Bescheiden, Postbearbeitung, Stellungnahmen bis zur Überwachung des Zahlungsverkehrs eingerechnet. In den Sachkosten sind Portogebühren, Materialien wie Papier, Formulare und Umschläge sowie Kosten für Softwarepflege erfasst.   

 

Den jährlichen Gesamtkosten gegenüber stehen bei einer durchschnittlichen Einnahme

von 17,00 € pro Fall

 

Gesamteinnahmen:                                                                                      = 186.150,00

 

 


Anlage:

Wirtschaftlichkeitsberechnung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftslichkeitsberechnung (444 KB)