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Vorlage - VII/STR/65/0225/20  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung für die Anschlüsse an das Kanalbausystem Kayna
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebäude- u. Flächenmanagement
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
07.07.2020 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss beschließt zum Kanalbau der Kindertagesstätte und Rotkäppchenschule (Hort) in Kayna, Pfalzstraße / Kirchplatz 2, die Bewilligung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von                  

 

23.000,00 € für das Produktkonto 36510.096200 (Anlagen im Bau Tiefbaumaßnahmen).

 

Die Maßnahme wird finanziert aus folgenden Investitionsmaßnahmen:

 

- Nr. 2111019001  GS Nonnewitz (E-Anlage und Notbeleuchtung) 17.250,00

- Nr. 2111019001  GS Nonnewitz (2. Rettungsweg)     5.750,00 €.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

 

Im Ortsteil Kayna wird der RW/SW-Kanal auf dem Kirchplatz und in der Pfalzstraße erneuert.

Es ist erforderlich, die angrenzenden städtischen Immobilien – Kindertagesstätte und Rotkäppchenschule (Hort) – im Rahmen der derzeitigen Baumaßnahme an das öffentliche Netz anzuschließen. Die Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH Laucha führt die o.g. Baumaßnahme für das SG Tiefbau aus. Da die Firma sich vor Ort befindet, wäre es unseres Erachtens von Vorteil, die Bauarbeiten von dieser ausführen zulassen. Des Weiteren besteht eine Ersparnis auf Grund der Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 % in diesem Jahr.

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Baumaßnahmen – E-Anlage und Notbeleuchtung, 2. Rettungsweg – der Grundschule Nonnewitz. Die Durchführung muss lediglich in den Ferien erfolgen, dafür ist das Zeitfenster in diesem Jahr aber zu knapp. Die Baumaßnahmen können somit erst im Jahr 2021 durchgeführt werden. Die dafür benötigen Mittel werden in die Haushaltsplanung 2021 aufgenommen.

In diesem Jahr erfolgt nur noch die Durchführung der Planungsleistungen bis Leistungsphase 7.

 

Es besteht ein Bedarf i. H. v. 23.000,00 €.

 

Das Produktkonto 36510.096200 weist einen Planansatz von 0,00 aus. Die Deckung des Mehrbedarfes i. H. v. 23.000,00 € erfolgt aus:

 

Investnummer 2111019001  GS Nonnewitz (E-Anlage und Notbeleuchtung)                                                          i. H. v. 17.250,00 € und

Investnummer 2111019001  GS Nonnewitz (2. Rettungsweg) 

 i. H. v.   5.750,00 €.