Vorlage - VII/STR/40/0237/20
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Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.
Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA, SchulG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | V/STR/40/1124/2901/14 VI/STR/10/0062/2509/14 VI/STR/40/0409/0809/16 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
§ 3 Anmeldung an der Grundschule
Die am 27.09.2012 beschlossene Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, geändert am 29.01.2014 sowie am 08.09.2016 soll mit diesem Beschluss geändert und damit praktikabler gestaltet werden.
Die bisherige, in § 3 Abs. 3 festgelegte Regelung, dass Personensorgeberechtigte ihr Kind an einer Grundschule anmelden können, hat sich zurückliegend nicht bewährt. Mit der Antragstellung an der Schule ihrer Wahl wurden Erwartungshaltungen geweckt, die aus Kapazitätsgründen teilweise nicht erfüllt werden konnten. Zudem erschwerte die Verfahrensweise die reguläre Zuordnung unter Berücksichtigung der Kapazitätsgrenzen.
§ 2 Kapazitätsgrenzen der Grundschulen
Der Anpassung der Kapazitätsgrenzen liegen pädagogische Erfahrungswerte der jeweiligen Schulen zugrunde, die bei der Bestimmung der Klassenstärke, bei der der Bildungsauftrag effizient verwirklicht werden kann, herangezogen wurden.
Anlagen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 3. Änderung geänderte Fassung (59 KB) | |||
2 | Synopse (003) (167 KB) |