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Vorlage - VII/STR/40/0237/20  

Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über den Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz - Schulbezirksverzichtssatzung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
07.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.09.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.10.2020 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
3. Änderung geänderte Fassung
Synopse (003)

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA, SchulG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

V/STR/40/1124/2901/14

VI/STR/10/0062/2509/14

VI/STR/40/0409/0809/16

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

§ 3 Anmeldung an der Grundschule

 

Die am 27.09.2012 beschlossene Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz, geändert am 29.01.2014 sowie am 08.09.2016 soll mit diesem Beschluss geändert und damit praktikabler gestaltet werden.

Die bisherige, in § 3 Abs. 3 festgelegte Regelung, dass Personensorgeberechtigte ihr Kind an einer Grundschule anmelden können, hat sich zurückliegend nicht bewährt. Mit der Antragstellung an der Schule ihrer Wahl wurden Erwartungshaltungen geweckt, die aus Kapazitätsgründen teilweise nicht erfüllt werden konnten. Zudem erschwerte die Verfahrensweise die reguläre Zuordnung unter Berücksichtigung der Kapazitätsgrenzen.

 

§ 2 Kapazitätsgrenzen der Grundschulen

 

Der  Anpassung der Kapazitätsgrenzen liegen pädagogische Erfahrungswerte der jeweiligen Schulen zugrunde, die bei der Bestimmung der Klassenstärke, bei der der Bildungsauftrag effizient verwirklicht werden kann, herangezogen wurden.

 


1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Änderung geänderte Fassung (59 KB)    
Anlage 2 2 Synopse (003) (167 KB)