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Vorlage - VII/STR/OB/0240/20  

Betreff: Pflege von Grabstätten Zeitzer Persönlichkeiten und denkmalgeschützte Grabstätten - Ergänzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
07.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
09.09.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.09.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.10.2020 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2017 06 20 Grabstätten Zeitzer Persönlichkeiten

Der Stadtrat beschließt die Ergänzung der „Liste der Grabstätten verdienter Zeitzer Persönlichkeiten und denkmalgeschützte Grabstätten“ um folgende Namen

 

  • Hermann Finkgräfe
  • Hubert Heger
  • Harald Otto
  • Theo Immisch

 

sowie die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von pauschal 3.500,00 €/ Jahr für die Erhaltung der Grabstätten auf dem Michaelis-, Stephans- und Johannisfriedhof Zeitz ab dem Haushaltsjahr 2021.


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

III/0756/1704/03

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Der Stadtrat hat am 17.04.2003 (Beschluss-Nr. III/0756/1704/03) eine Liste mit 31 Grabstätten verdienter Zeitzer Persönlichkeiten und denkmalgeschützter Grabstätten anerkannt (Anlage).

 

Die Auswahl erfolgte nach folgenden Kriterien:

 

(1)               Ehrenbürger, Chronisten und Stifter der Stadt Zeitz;

(2)               Personen, die im Bewusstsein der Zeitzer Öffentlichkeit einen festen Platz einnehmen;

(3)               Personen, die die Stadt Zeitz durch hervorragende Verdienste überregional bekannt gemacht haben;

(4)               Personen, deren Grabstätte in das Denkmalverzeichnis der Stadt Zeitz eingetragen ist.

 

Ziel war es, den Personenkreis zu bestimmen, dessen Grabstätten als Zeugnis der Zeitzer Geschichte langfristig erhaltenswert sind.

 

Das Referat Denkmalschutz und das SG Kultur und Tourismus hat die bestehende Liste (bisher 31 Namen) auf Aktualität überprüft und schlägt die Ergänzung wie folgt vor:

 

  • Herr Hermann Finkgräfe (19.12.185915.09.1919), Stifter des Finkgräfe-Brunnens  auf dem Altmarkt (1909 bis zum 2. Weltkrieg), zu Ziffer (1),

 

Die Grabstelle an der Einfassungsmauer des Michaelisfriedhofes wird gegenwärtig nicht gepflegt.

 

  • Herr Hubert Heger (03.09.1927 - 14.04.1987), Michaelisfriedhof, Zeitzer Maler, Grafiker, Gestalter, zu Ziffer (3),
  • Herr Harald Otto (09.08.1928 - 12.12.2013), Michaelisfriedhof, bedeutender Zeitzer Schmuckgestalter und Kleinplastiker, zu Ziffer (3),
  • Herr Theo Immisch (06.07.1925 - 01.07.2004), Michaelisfriedhof, Zeitzer Grafiker, Plastiker und Karikaturist, zu Ziffer (3).

 

Diese drei Grabstellen werden aktuell durch die Familien gepflegt.

 

Aus den Ortschaften, die jeweils hierzu befragt wurden, wurde einzig das Denkmal für Johann Christian Schubart (Würchwitz) gemeldet, das aber kein Grabmal ist und daher nicht für eine Aufnahme in diese Liste in Frage kommt.

 

Hinsichtlich der Kosten der Grabpflege gilt der Grundsatz, dass zunächst die Angehörigen der Verstorbenen in der Pflicht sind. Die deutliche Mehrheit dieser Angehörigen wird dieser Verantwortung auch gerecht.

 

Stehen jedoch Angehörige nicht mehr zur Verfügung, geht die Verantwortung – allerdings ohne rechtliche Verpflichtung – auf den Träger des jeweiligen Friedhofs über. Der Stadt Zeitz und dem Stadtrat Zeitz ist es ein wichtiges Anliegen, die Verdienste der genannten Personen auch den künftigen Generationen bewusst zu machen und den Erhalt der Grabstätten und das damit einhergehende Erbe zu bewahren. Das soll dadurch erfolgen, dass finanzielle Mittel für die Pflege der Grabstätten bereitgestellt werden.

 

Zusätzlich sollen Patenschaften oder eine Finanzierung über Fördermittel des Denkmalschutzes oder andere Förderprogramme geprüft und in Anspruch genommen werden.

 

Der Pflegeaufwand beträgt jährlich etwa 150,00 € im Minimum pro Grabstätte, soweit er durch eigene Mitarbeiter des Friedhofs abgedeckt wird.

 

Für die Erhaltung dieser Grabstätten sollen daher in Abstimmung mit dem Friedhofsverwalter ab 2021 jährlich 3.500,00 € in den Haushaltsplan eingestellt werden.

 


1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 28100

Sachkonto: 522102

Bemerkung: Sachgebiet Grün- und Baumschutz

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlage:

Liste verdienter Zeitzer Persönlichkeiten und denkmalgeschützter Grabstätten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017 06 20 Grabstätten Zeitzer Persönlichkeiten (85 KB)