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Vorlage - VII/STR/65/0245/20  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 - Eigenheimbau Cranachweg 58 - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
09.09.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
17.09.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
08.10.2020 
16. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA
Anlage 2 Durchführungsvertrag
Anlage 3 Abwägung
Anlage 4 Planzeichnung, Textteil
Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlage 6 Begründung

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Cranachweg 58 – als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der Bebauungsplan Nr. 82 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Cranachweg 58 - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 10 Abs. 1 BauGB

§ 8 und § 45 (3), Nr. 4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungs-

gesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss VI/STR/65/0078/1212/19

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Durch den Vorhabenträger wurde das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegene Grundstück mit dem Ziel der Schaffung von altersgerechten, barrierefreien Wohnraum erworben.

Es liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Wohnbaufläche ausgewiesen.

 

Durch das neu geschaffene Verfahren gemäß § 13b BauGB ist es befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.

Entsprechend § 13 b BauGB können zeitlich befristet Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden.

Die Baurechtschaffung für den Eigenheimbau soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB erfolgen.

 

Der Antrag zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde schriftlich mit Datum vom 07.11.2019 durch den Vorhabenträger gestellt.

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 am 12.12.2019 gefasst.

Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 86 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau am Cranachweg 58 – einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 06.04.2020 bis 08.05.2020 während der Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung im Gewandhaus  Zimmer 303 öffentlich aus.

Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung  des SARS – CoV -2- Virus (Corona-Virus) hingen der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung und ein Hinweisblatt zusätzlich während der Auslegungsfrist im Eingangsbereich des Gewandhauses öffentlich aus.

Anregungen und Hinweise konnten schriftlich, telefonisch oder per Mail geäußert werden.

Parallel dazu wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.

 

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 2) zusammengefasst.

Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Zeitz erarbeitet.


Anlagen:

Anlage 1: Verfahrensvermerk

Anlage 2: Durchführungsvertrag

Anlage 3: Abwägung

Anlage 4: Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B)

Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C)

Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verfahrensvermerk KVG LSA (16 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Durchführungsvertrag (265 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägung (252 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Planzeichnung, Textteil (4251 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplan (3359 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 Begründung (71 KB)