Inhalt

Vorlage - VII/STR/32/0252/20  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von 2 MLF (Mittlere Löschfahrzeuge) für die Ortsfeuerwehren Luckenau und Würchwitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.08.2020 
15. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von 2 MLF (Mittlere Löschfahrzeuge) für die Ortsfeuerwehren Luckenau (Investitions-Nr. 1260019001) und Würchwitz (Investitions-Nr. 1260018002) i. H. v. 160.000 €.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 23 Hauptsatzung Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Nach § 23 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz entscheidet der Stadtrat über außerplanmäßige Ausgaben nach § 105 KVG LSA, die einen Wert von 50.000 € übersteigen.

 

Die Beschaffung der beiden Mittleren Löschfahrzeuge im Jahr 2021 entspricht dem Bedarfsplan der Risikoanalyse 2019. Beide aktuellen Fahrzeuge der Ortswehren Würchwitz und Luckenau müssen zeitnah ersetzt werden. Daher wurde im Haushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. jeweils 175.000 € für das Jahr 2021 eingestellt, um die Fahrzeuge in diesem Jahr ausschreiben zu können.

 

Die europaweite Ausschreibung erfolgte im Mai 2020. Nur einer der potentiellen Hersteller gab ein Angebot ab. Dieses lag jedoch bei 244.879,63 € pro Fahrzeug und damit erheblich über dem Planansatz von 175.000 € je Fahrzeug. Trotz der Preisdifferenz zwischen Ausschreibungsergebnis und Haushaltsplanansatz ist das Angebot zu werten und der Zuschlag soll erteilt werden. Die Ausschreibung erfolgte europaweit und in Kombination beider baugleicher Fahrzeuge. Es ist aufgrund der aktuellen Marktlage nicht zu erwarten, dass eine erneute Ausschreibung andere, wesentlich geringere Preise hervorbringt, als das vorliegende Angebot. Es ist eher davon auszugehen, dass eine Aufhebung dieser Ausschreibung und eine Neuausschreibung im nächsten Jahr aufgrund der aktuell unsicheren Entwicklung in der Wirtschaft eher dazu führen wird, dass noch höhere Preise aufgerufen werden.

 

Die Bindefrist der aktuellen Ausschreibung wurde seitens des Anbieters bereits auf den 31.08.2020 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht zu erwarten, weshalb eine Entscheidung des zuständigen Gremiums vor Zuschlag gegenüber dem Bieter erforderlich ist, um die Finanzierung sicherzustellen.

 

Für die Maßnahme sind finanzielle Mittel im Finanzplanjahr 2021 in Höhe von jeweils 175.000,00 € zum einen auf der Investitions-Nr. 1260019001 „Tanklöschfahrzeug OW Lukenau“ und zum anderen auf der Investitions-Nr. 1260018002 „Tanklöschfahrzeug OW Würchwitz“ geplant, im Haushaltsplan 2020 liegen entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vor.

 

Eine Deckung der außerplanmäßigen Kosten im Jahr 2020 soll in Höhe von 160.000 € aus dem Produktkonto 12600.783100/091100 von der Investitions-Nr. 1260020001(Rüstwagen) erfolgen. Die Beschaffung des neuen Rüstwagens wird auf das Jahr 2021 verschoben, weshalb die für dieses Jahr dort geplanten Gelder zur Deckung genutzt werden sollen.