Vorlage - VII/STR/65/0253/20
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Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Beauftragung einer Entwurfsplanung für den grundhaften Um- und Ausbau der Kindertageseinrichtung „Montessori-Kinderhaus“, Martin-Planer-Str. 37 in Zeitz in Höhe von 60.000 € im Haushaltsjahr 2020.
Gesetzliche Grundlage: | § 105 KVG LSA § 25 Hauptsatzung der Stadt Zeitz
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bereits gefasste Beschlüsse: | -
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aufzuhebende Beschlüsse: | -
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Begründung:
Die Kita in der Martin-Planer-Str. 37 wurde im August 1981 eröffnet.
Zur Erhaltung des Gebäudes wurden seitdem u.a.folgende Maßnahmen durchgeführt:
1992 Reparatur der Dachabdichtung und E-Anlage /
Instandhaltung Zaun
1993 / 1994 Fußbodensanierung
1995 Erneuerung Wasser- und Heizungsrohrsystem
2000 / 2001 Sanierung Sanitäranlage
2005 Sanierung Fenster und Außentüren sowie Fugensanierung in der
Fassade
2009 / 2010 Erneuerung der Dachabdichtung
In der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis für den Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2022, welche vom Stadtrat der Stadt Zeitz am 12.09.2019 und vom Jugendhilfeausschuss des Burgenlandkreises am 04.12.2019 beschlossen wurde, ist die ITE Montessori-Kinderhaus als Schwerpunkteinrichtung festgeschrieben. Die Einrichtung soll also auch in Zukunft den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Stadt Zeitz sicherstellen. Nach Abschluss der Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost und des dazugehörigen Hortes sollen hier noch 55 Krippen- und 95 Kindergartenkinder betreut werden. Um dies zu gewährleisteten ist eine Sanierung / Um- und Ausbau des Objektes notwendig.
Bereits am 10.04.2012 wurde eine Förderung über das Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kitas und Schulen STARK III für die Förderperiode 2007 – 2013 beantragt. Die Maßnahme wurde nicht bewilligt.
In der nachfolgenden Förderperiode 2014 – 2020 des Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kitas und Schulen STARK III fand das Objekt auch wieder keine Berücksichtigung, da der Anteil der infrastrukturellen Sanierung höher eingeschätzt wurde als der Anteil der energetischen Sanierung.
Nunmehr hat die Bundesregierung angekündigt, mit massiven Finanzhilfen die Länder beim Kita-Ausbau zu unterstützen, um eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen und dem wachsenden Bedarf nach guter Kinderbetreuung gerecht zu werden.
Das Bundeskabinett hat dazu am 17. Juni im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, zusätzlich eine Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen. Mit diesem Geld können zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und in der Kindertagespflege geschaffen werden. Es kann aber auch für Umbaumaßnahmen, für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte, zur Erweiterung bestehender Räumlichkeiten, Sanierung von Sanitärräumen und die digitale Ausstattung verwendet werden.
Das angekündigte Förderprogramm der Bundesregierung stellt seit langem wieder einmal eine realistische Chance für die Stadt Zeitz dar, eine städtische Immobilie von einem jahrelangen Sanierungsstau zu befreien sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten langfristig zu senken.
Das Geld soll für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt werden. Es ist also - wie so oft davon auszugehen – dass nach Erscheinen der Fördermittelmittelrichtlinie die Beantragung von Fördermitteln sehr kurzfristig erfolgen muss. Um die Chancen für eine Bewilligung zu erhöhen, ist ein vollständiger und gut begründeter Antrag einzureichen. Hierzu ist eine Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 HOAI unumgänglicher Bestandteil. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung für das Haushaltsjahr 2020 war diese Entwicklung noch nicht absehbar, so dass hierfür keine Mittel veranschlagt wurden.
Die finanziellen Mittel für die Gesamtmaßnahme inkl. der weiteren Planungsleistungen nach Bewilligung der Fördermittel (Einnahme und Ausgabe) werden ab dem Haushaltsjahr 2021 dargestellt.
Um diese aber nun schnellstmöglich beauftragen zu können, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung wie folgt erforderlich:
1. Feststellung eines über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfs
Haushaltsjahr: 2020 Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt Investitionsnummer: 3651020003
Produkt 36510 | Aufwandskonto 785100 | Auszahlungskonto 096100 | Bezeichnung Grundhafter Um- und Ausbau der Kita Montessori-Kinderhaus |
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| Aufwandskonto | Auszahlungskonto | ||
verfügbare Mittel: | Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren |
| € |
| 0,00 € |
| Planansatz | + | € | + | 0,00 € |
| Veränderungen aus Nachtragsplänen | +/- | € | +/- | 0,00 € |
| Ermächtigungen nach § 18 (2) GemHVO (zweckgebundene Mehrerträge) | + | € | + | 0,00 € |
| Ermächtigungen nach § 19 (1, 2) GemHVO (gegens. Deckungsfähigkeit) | +/- | € | +/- | 0,00 € |
| bisher gebuchte Aufwendungen/ Auszahlungen | - | € | - | 0,00 € |
| verfügbare Mittel | = | € | = | 0,00 € |
Vormerkungen (Aufträge) | - | € | - | 0,00 € | |
noch bestehender nicht vorgemerkter Aufwendungs- bzw. Auszahlungsbedarf | - | € | - | 60.000,00 € | |
über- bzw. außerplanmäßiger Bedarf | = | € | = | 60.000,00 € |
2. Deckung und Bewilligung
Die Deckung kann erfolgen aus:
Produkt | Ergebniskonto | Finanzkonto | Inv.Nr.: | Bezeichnung | Deckung |
12600 | 783100 | 091100 | 1260020001 | Rüstwagen | 60.000,00 € |
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Gesamt: |
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| 60.000,00 € |