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Vorlage - VII/STR/65/0253/20  

Betreff: Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Beauftragung der Entwurfsplanung für den Um- und Ausbau der Kindertageseinrichtung "Montessori-Kinderhaus" Martin-Planer-Str. 37 in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.08.2020 
15. (Sonder-)Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Beauftragung einer Entwurfsplanung für den grundhaften Um- und Ausbau der Kindertageseinrichtung „Montessori-Kinderhaus“, Martin-Planer-Str. 37 in Zeitz in Höhe von 60.000 € im Haushaltsjahr 2020.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

 

Die Kita in der Martin-Planer-Str. 37 wurde im August 1981 eröffnet.
Zur Erhaltung des Gebäudes wurden seitdem u.a.folgende Maßnahmen durchgeführt:

1992   Reparatur der Dachabdichtung und E-Anlage /

Instandhaltung Zaun

1993 / 1994  Fußbodensanierung

1995  Erneuerung Wasser- und Heizungsrohrsystem

2000 / 2001  Sanierung Sanitäranlage

2005  Sanierung Fenster und Außentüren sowie Fugensanierung in der

  Fassade

2009 / 2010  Erneuerung der Dachabdichtung
 

In der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis für den Zeitraum vom 01.01.202031.12.2022, welche vom Stadtrat der Stadt Zeitz am 12.09.2019 und vom Jugendhilfeausschuss des Burgenlandkreises am 04.12.2019 beschlossen wurde, ist die ITE Montessori-Kinderhaus als Schwerpunkteinrichtung festgeschrieben. Die Einrichtung soll also auch in Zukunft den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Stadt Zeitz sicherstellen. Nach Abschluss der Sanierung der Grundschule Zeitz-Ost und des dazugehörigen Hortes sollen hier noch 55 Krippen- und 95 Kindergartenkinder betreut werden. Um dies zu gewährleisteten ist eine Sanierung / Um- und Ausbau des Objektes notwendig.

Bereits am 10.04.2012 wurde eine Förderung über das Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kitas und Schulen STARK III für die Förderperiode 2007 – 2013 beantragt. Die Maßnahme wurde nicht bewilligt.
In der nachfolgenden Förderperiode 2014 – 2020 des Innovations- und Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung von Kitas und Schulen STARK III fand das Objekt auch wieder keine Berücksichtigung, da der Anteil der infrastrukturellen Sanierung höher eingeschätzt wurde als der Anteil der energetischen Sanierung.

Nunmehr hat die Bundesregierung angekündigt, mit massiven Finanzhilfen die Länder beim Kita-Ausbau zu unterstützen, um eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen und dem wachsenden Bedarf nach guter Kinderbetreuung gerecht zu werden.
Das Bundeskabinett hat dazu am 17. Juni im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossen, zusätzlich eine Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021 bereitzustellen. Mit diesem Geld können zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und in der Kindertagespflege geschaffen werden. Es kann aber auch für Umbaumaßnahmen, für Investitionen in neue Hygiene- und Raumkonzepte, zur Erweiterung bestehender Räumlichkeiten, Sanierung von Sanitärräumen und die digitale Ausstattung verwendet werden.

Das angekündigte Förderprogramm der Bundesregierung stellt seit langem wieder einmal eine realistische Chance für die Stadt Zeitz dar, eine städtische Immobilie von einem jahrelangen Sanierungsstau zu befreien sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten langfristig zu senken.
Das Geld soll für die Jahre 2020 und 2021 bereitgestellt werden. Es ist also  - wie so oft davon auszugehen – dass nach Erscheinen der Fördermittelmittelrichtlinie die Beantragung von Fördermitteln sehr kurzfristig erfolgen muss. Um die Chancen für eine Bewilligung zu erhöhen, ist ein vollständiger und gut begründeter Antrag einzureichen. Hierzu ist eine Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 HOAI unumgänglicher Bestandteil.  Zum Zeitpunkt der Planaufstellung für das Haushaltsjahr 2020 war diese Entwicklung noch nicht absehbar, so dass hierfür keine Mittel veranschlagt wurden.

Die finanziellen Mittel für die Gesamtmaßnahme inkl. der weiteren Planungsleistungen nach Bewilligung der Fördermittel (Einnahme und Ausgabe) werden ab dem Haushaltsjahr 2021 dargestellt.


Um diese aber nun schnellstmöglich beauftragen zu können, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung wie folgt erforderlich:

 

1. Feststellung eines über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfs

 

Haushaltsjahr: 2020   Ergebnishaushalt

      Finanzhaushalt               Investitionsnummer: 3651020003

 

Produkt

36510

Aufwandskonto

785100

Auszahlungskonto

096100

Bezeichnung

Grundhafter Um- und Ausbau der Kita Montessori-Kinderhaus

 

 

 

Aufwandskonto

Auszahlungskonto

verfügbare Mittel:

Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren

 

 

0,00 €

 

Planansatz

+

+

0,00 €

 

Veränderungen aus Nachtragsplänen

+/-

+/-

0,00 €

 

Ermächtigungen nach § 18 (2) GemHVO

(zweckgebundene Mehrerträge)

+

+

0,00 €

 

Ermächtigungen nach § 19 (1, 2) GemHVO (gegens. Deckungsfähigkeit)

+/-

+/-

0,00 €

 

bisher gebuchte Aufwendungen/ Auszahlungen

-

-

0,00 €

 

verfügbare Mittel

=

=

0,00 €

Vormerkungen (Aufträge)

-

-

0,00 €

noch bestehender nicht vorgemerkter Aufwendungs- bzw. Auszahlungsbedarf

-

-

60.000,00 €

über- bzw. außerplanmäßiger Bedarf

=

=

60.000,00 €

 

 

2. Deckung und Bewilligung


Die Deckung kann erfolgen aus:

Produkt

Ergebniskonto

Finanzkonto

Inv.Nr.:

Bezeichnung

Deckung

12600

783100

091100

1260020001

Rüstwagen

60.000,00 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

 

 

60.000,00 €