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Vorlage - VII/STR/OB/0258/20  

Betreff: Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Vorberatung
26.10.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
03.11.2020 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Ergänzend zum Beschluss VI/STR/40/0887/19 überträgt die Stadt Zeitz gemäß § 117 (1) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Kassengeschäfte in Kultureinrichtungen, in diesem Fall Schloss Moritzburg Zeitz, an eine Fremdfirma.


Gesetzliche Grundlage:

§ 117 (1) KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss des Stadtrates

VI/STR/40/0887/19

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

Der § 117 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) „Übertragung von Kassengeschäften“ regelt die Möglichkeit der ganz oder teilweisen Übertragung der Kassengeschäfte an Stellen außerhalb der Verwaltung, wenn die ordnungsgemäße Erledigung und Prüfung nach den für die Kommune geltenden Vorschriften gewährleistet sind.

 

Der Beschluss hierüber ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Die anfallende Kassierung in der Einrichtung „Museum Schloss Moritzburg Zeitz“ ist aufgrund des reduzierten Personalbestandes nicht mehr mit den vorhandenen städtischen Mitarbeiterin abzusichern und soll daher auch im Jahr 2021 durch einen Dritten erbracht werden. Die Einführung einer Betriebsruhe Anfang 2019 stellt eine einmalige Maßnahme dar. Die Stadt Zeitz arbeitet seit August 2019 mit einem Dritten zusammen; aus Sicht des Sachgebietes hat sich das bewährt.

 

Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens. In diesem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Eignung.

 

Im Februar 2019 fasste der Stadtrat der Stadt Zeitz den Beschluss, mit der Vorlagennummer VI/STR/40/0887/19, über die „Übertragung von Kassengeschäften an Dritte in Kultureinrichtungen“. Durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Zeitz wurde der Hinweis gegeben, dass sich der Beschluss auf die Einrichtung „Schlosspark Moritzburg Zeitz“ und „Theater Zeitz im Capitol“ bezieht und somit noch eine Bewilligung für das „Schloss Moritzburg Zeitz“ eingeholt werden muss. 

 

Am 16.12.2019 hat der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sondersitzung diesen Sachverhalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen (Vorlagennummer: VII/STR/OB/0092/19).

 

Die anfallenden Kosten für die Kassengeschäfte werden im Haushalt eingestellt.


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 25200

Sachkonto: 524130

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig