Vorlage - VII/STR/65/0264/20
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Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 07.05.2020 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 – im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der L 191 - im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 6) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: | § 10 Abs. 1 BauGB § 8 und § 45 (3), Nr.4 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungs- gesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014
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bereits gefasste Beschlüsse: | Aufstellungsbeschluss VII/STR/65/0060/1212/19 |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Durch den Vorhabenträger wurde das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegene Grundstück mit dem Ziel der Schaffung zur Familiengründung und für altersgerechten, barrierefreien Wohnraum erworben.
Es liegt im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
Durch das neu geschaffene Verfahren gemäß § 13b BauGB ist es befristet möglich, genau für diesen Fall verhältnismäßig unkompliziert Baurecht zu schaffen.
Entsprechend § 13 b BauGB können zeitlich befristet Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden.
Die Baurechtschaffung für den Eigenheimbau soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 13 b BauGB erfolgen.
Der Antrag zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde schriftlich im Jahr 2019 durch den Vorhabenträger gestellt.
Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 am 12.12.2019 gefasst.
Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgte durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf Nr. 85 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der L 191 im Ortsteil Pirkau der Stadt Zeitz – einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 08.06.2020 bis 10.07.2020 während der Dienststunden sowie nach vorheriger Terminabstimmung im Gewandhaus, Zimmer 303 öffentlich aus.
Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des SARS – CoV -2- Virus (Corona-Virus) hingen der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung und ein Hinweisblatt zusätzlich während der Auslegungsfrist im Eingangsbereich des Gewandhauses öffentlich aus.
Anregungen und Hinweise konnten schriftlich, telefonisch oder per E- Mail geäußert werden.
Parallel dazu wurden die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen sind in der beiliegenden Abwägung (Anlage 3) zusammengefasst.
Auf dieser Grundlage wurde die vorliegende Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 der Stadt Zeitz erarbeitet.
Anlagen:
Anlage 1: Verfahrensvermerk
Anlage 2: Durchführungsvertrag
Anlage 3: Abwägung
Anlage 4: Planzeichnung (Teil A) / textliche Festsetzungen (Teil B)
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C)
Anlage 6: Begründung des Bebauungsplanes