Vorlage - VII/STR/65/0265/20
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Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zur Forstbetriebsgemeinschaft Dreiländereck.
Gesetzliche Grundlage: | Waldgesetz |
bereits gefasste Beschlüsse: |
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aufzuhebende Beschlüsse: |
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Begründung:
Die Stadt Zeitz besitzt im Kerngebiet ca. 21 ha Waldflächen. Für die Betreuung wurde 1999 mit dem staatlichen Forstamt ein Betreuungsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wurde entsprechend der Rahmenbedingungen angepasst. Bis 2020 belaufen sich die jährlichen Kosten auf 326,24 €.
Mit Schreiben vom 18.06.2020 informierte das Landeszentrum Wald (LZW) die Stadt Zeitz, dass aufgrund des Kabinettbeschlusses der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vom 13.05.2020 und des Erlasses des MULE zur Umsetzung des Kabinettbeschlusses der Landesregierung vom 25.05.2020 sowie der Verordnung über Betreuung von Privat- und Körperschaftswald (PKWaldVO) vom 01.06.2020 die Betreuung auf Vollkosten umgestellt wird. Aus diesem Grund muss der bestehende Betreuungsvertrag Reg.-Nr.: 64032/1-2-2046/1999/101 seitens des LZW fristgemäß zum 31.12.2020 gekündigt werden.
Somit werden keine kommunalen Waldflächen ab 01.01.2021 mehr vom LZW betreut.
Für die Stadt Zeitz ergeben sich daraus folgende Varianten:
- Die Stadt Zeitz stellt für die Betreuung aller kommunalen Waldflächen einen Forstfachwirt ein.
- Die Stadt Zeitz schließt zu den neuen Bedingungen (Umstellung auf Vollkosten) einen Betreuungsvertrag mit dem LZW ab. Auf Grundlage der Vollkosten müsste die Stadt Zeitz jährlich ca. 800,00 € bezahlen.
- Die umliegenden Gemeinden haben bereits eine Forstbetriebsgemeinschaft „Dreiländereck“ gebildet. Es besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Zeitz Mitglied in dieser FBG wird. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich jährlich auf 8 €/ ha. Dies entspricht einen Beitrag von 168,00 €/ Jahr.
Weitere Vorteile für eine Mitgliedschaft in der FBG „Dreiländereck“ sind folgende:
- Die FBG werden fachlich von dem Landeszentrum Wald unterstützt.
- Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ausdrücklich die FBG indem Förderprogramme gebildet werden, die nur von den FBG´s in Anspruch genommen werden. Kommunen oder Privatwaldbesitzer werden von diesen Programmen ausgeschlossen.
- Bei weiteren Förderprogrammen wie z.B. Förderrichtlinie „Waldklimafonds“ werden die Bagatellgrenzen von den einzelnen Waldbesitzern kaum erreicht, sodass eine Finanzierung über Fördergelder kaum möglich ist. Falls doch, müssen alle Maßnahmen entsprechend der Nebenbestimmungen ausgeschrieben werden. Bei den FBG´s wird die Bagatellgrenze aufgrund der Vielzahl der Mitglieder erreicht und es kann ein Antrag für die zusammengefassten Maßnahmen der einzelnen Mitglieder eingereicht werden.
Der Beitritt der Stadt Zeitz zur Forstbetriebsgemeinschaft Dreiländereck stellt für die Stadt Zeitz die wirtschaftlichste Form der Betreuung des Kommunalwaldes dar.