Inhalt

Vorlage - VII/STR/65/0267/20  

Betreff: Einziehung eines Teilstückes der Albrechtstraße in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
28.10.2020 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.11.2020 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan

 

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 StrG LSA die Einziehung des Teilstücks der Albrechtstraße „Stichstraße von der Einmündung Albrechtstraße bis zur hinteren Zufahrt zum Reit- und Fahrverein Zeitz e.V.“ auf Grund der künftig fehlenden Verkehrsbedeutung für die Öffentlichkeit.

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 8 StrG LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Entscheidung des OB Nr.: 34/2019

 

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

 

Auf Grund der geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes der Südzucker AG und des daraus resultierenden Kaufinteresses an dem Straßengrundstück Gemarkung Zeitz, Flur 11, Flurstück 25, ist beabsichtigt die Verkehrsfläche einzuziehen.

 

Die Entscheidung zum Verkauf des Straßengrundstücks wurde in der Vorlage zur Entscheidung durch den Oberbürgermeister Nr.:34/2019 am 26.11.2019 getroffen.

 

Die bisher über die Stichstraße erschlossenen Anliegergrundstücke wurden bereits von der Südzucker AG erworben, so dass die Erschließungsfunktion zukünftig entfällt. Das gesamte Gelände wird Betriebsgelände, somit entfällt auch die öffentliche Verkehrsbedeutung.

 

Die Absicht zur Einziehung der Stichstraße wurde am 30.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Zeitz bekanntgemacht und anschließend drei Monate zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Im Auslegungszeitraum vom 01.06.2020 bis zum 31.08.2020 sind keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung der Stichstraße eingegangen.

 

Liegt der Beschluss zur Einziehung durch den Stadtrat vor, ist die Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörde beim Burgenlandkreis einzuholen. Danach wird die Einziehung durch öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz formell angeordnet.

 


Anlage:

Lageplan der einzuziehenden Stichstraße Teilstück Albrechtstraße in Zeitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (3941 KB)