Vorlage - VII/STR/65/0267/20
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Der Stadtrat beschließt gemäß § 8 StrG LSA die Einziehung des Teilstücks der Albrechtstraße „Stichstraße von der Einmündung Albrechtstraße bis zur hinteren Zufahrt zum Reit- und Fahrverein Zeitz e.V.“ auf Grund der künftig fehlenden Verkehrsbedeutung für die Öffentlichkeit.
Gesetzliche Grundlage: | § 8 StrG LSA
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bereits gefasste Beschlüsse: | Entscheidung des OB Nr.: 34/2019
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aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Auf Grund der geplanten Erweiterung des Betriebsgeländes der Südzucker AG und des daraus resultierenden Kaufinteresses an dem Straßengrundstück Gemarkung Zeitz, Flur 11, Flurstück 25, ist beabsichtigt die Verkehrsfläche einzuziehen.
Die Entscheidung zum Verkauf des Straßengrundstücks wurde in der Vorlage zur Entscheidung durch den Oberbürgermeister Nr.:34/2019 am 26.11.2019 getroffen.
Die bisher über die Stichstraße erschlossenen Anliegergrundstücke wurden bereits von der Südzucker AG erworben, so dass die Erschließungsfunktion zukünftig entfällt. Das gesamte Gelände wird Betriebsgelände, somit entfällt auch die öffentliche Verkehrsbedeutung.
Die Absicht zur Einziehung der Stichstraße wurde am 30.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Zeitz bekanntgemacht und anschließend drei Monate zur Einsichtnahme ausgelegt.
Im Auslegungszeitraum vom 01.06.2020 bis zum 31.08.2020 sind keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung der Stichstraße eingegangen.
Liegt der Beschluss zur Einziehung durch den Stadtrat vor, ist die Zustimmung der Straßenaufsichtsbehörde beim Burgenlandkreis einzuholen. Danach wird die Einziehung durch öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeitz formell angeordnet.
Anlage:
Lageplan der einzuziehenden Stichstraße Teilstück Albrechtstraße in Zeitz
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan (3941 KB) |