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Vorlage - VII/STR/75/0274/20  

Betreff: Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer Stadtwerke Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
13.10.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf WP 2021 EB AW Zeit Stand 29.9.2020

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­gung Zeitz in der Fassung vom 29.09.2020 wie folgt:

 

1.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im Erfolgsplan festgesetzt:

 

in den Erträgen auf

6.849.906 EUR

 

in den Aufwendungen auf

6.610.058 EUR

 

im Jahresgewinn (+) auf

239.848 EUR

 

im Jahresverlust (-) auf

0 EUR

 

 

 

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

in den Einnahmen auf

6.964.310 EUR

 

in den Ausgaben auf

6.964.310 EUR

 

 

 

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2021 festgesetzt:

 

für die Investitionen auf

4.370.690 EUR

 

 

 

 

Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,

 

wird festgesetzt auf

1.101.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

wird festgesetzt auf

3.516.020 EUR

 

 

 


Begründung:

 

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebs­gesetzes.

 

Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes entspricht dem Haushaltsjahr der Stadt Zeitz. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen, welcher dem Haushaltsplan der Stadt Zeitz beizufügen ist.

 

Mit den Sitzungsunterlagen wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 in der Fassung vom 29.09.2020 ausgereicht.

 

Die im Erfolgsplan geplanten Umsatzerlöse basieren auf der Grundlage der für den Kalkula­tionszeitraum 2021 bis 2023 erstellten Gebührenvorkalkulation unter Einbeziehung der Ergeb­nisse der Nachkalkulation für den abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020.

 

Für das Wirtschaftsplanjahr 2021 ist zur Finanzierung der geplanten Investitionen (ca. 5.439 TEUR) eine Kreditaufnahme von ca. 4.371 TEUR erforderlich. Der verbleibende Finanzierungsbedarf für die Investitionen wird durch Beiträge und Zuschüsse gedeckt.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe können über variable Kassenkredite abgesichert werden.

 

Der Betriebsausschuss wird gebeten, den variablen Kassenkredit in Höhe von 1.101 TEUR (entsprechend § 110 KVG LSA = < 20 % der Umsatzerlöse genehmigungsfrei) für das Jahr 2021 zu bestätigen.

 


Anlagen:

 

Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 vom 29.09.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf WP 2021 EB AW Zeit Stand 29.9.2020 (1052 KB)