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Vorlage - VII/STR/75/0280/20  

Betreff: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
13.10.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2_Änderungssatzung_Gebührensatzung_K
Synopse_1-Änderungssatzung_und_2.-Änderungssatzung_Gebühren

 

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) vom 14.12.2017.

 


Begründung:

 

Die derzeit geltenden Abwassergebühren des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz basieren auf der Gebührenvorkalkulation aus dem Jahr 2017 für den dreijährigen Kalkulationszeitraum 2018 bis 2019.

 

Infolge des Auslaufens des Kalkulationszeitraumes ist es erforderlich, eine neue Kalkulation für einen mit dem 1. Januar 2021 beginnenden Kalkulationszeitraum zu erstellen.

 

Die Gebührenkalkulation hat nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) zu erfolgen. Nach § 5 Abs. 2b KAG LSA kann die Kostenermittlung für einen Kalkulationszeitraum erfolgen, der drei Jahre nicht übersteigen soll. Diesem Grundsatz folgend, wurden für die Jahre 2021bis 2023 einheitliche Gebührensätze für den Eigenbetrieb kalkuliert.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieser drei Jahre ausgeglichen werden. Die Nachkalkulation erfolgte auf Basis der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 und 2016, für das Jahr 2017 wurden voraussichtliche Ist-Werte auf Basis der Kostenentwicklung zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Nachkalkulation wurden in den Gebührensätzen berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

-          2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)

-          Entwurf des Berichtes über die Erstellung der Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Zeitz 2018 bis 2020 und der Gebührenkalkulation 2021 bis 2023

-          Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2_Änderungssatzung_Gebührensatzung_K (8 KB)    
Anlage 2 2 Synopse_1-Änderungssatzung_und_2.-Änderungssatzung_Gebühren (206 KB)