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Vorlage - VII/STR/STR/0294/20  

Betreff: Antrag Baumpaten
Antrag: Fraktion Zeitz21
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Fraktion Zeitz21
Verfasser:Fraktion Zeitz21
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Vorberatung
25.03.2021 
Sondersitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung

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Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Baumpaten-Pflege-Programm zu entwickeln. Ziel ist es (ggf. über eine Online-Plattform), einfach und bürgernah Baumpatenschaften in Zeitz zu übernehmen.

 


Gesetzliche Grundlage:

KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

Baumpaten gehen mit der Stadtverwaltung eine Patenschaftsvereinbarung ein. Dann kümmern sie sich um einen Baum, das heißt:

 

  • Sie können die Baumscheibe ihrer Wahl (fast) nach ihren Vorstellungen bepflanzen.
  • Sie bewässern den Baum regelmäßig - insbesondere bei Trockenheit.
  • Sie säubern und jäten die Baumscheibe bei Bedarf.
  • Eine Baumpatin oder ein Baumpate muss sich nicht um die Kontrolle oder den Rückschnitt des Baumes kümmern, das macht die Stadtverwaltung.

 

 

Baumpaten erhalten:

 

  • einmalig einen Pflanzgutschein über 25 Euro für die Bepflanzung der Baumscheibe;
  • Sie erhalten Pflegetipps und beratende Unterstützung durch die Stadtverwaltung;
  • die Möglichkeit zum Verschönern ihrer direkten Umgebung vor ihrer Haustür und steigern somit die Lebensqualität in ihrem Viertel
  • Die Stadtverwaltung schickt ihnen ein „Hier ist ein Baumpate-aktiv-Schild“. Das kann leicht am Baum angebracht werden und macht damit das Engagement gut sichtbar.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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