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Vorlage - VII/STR/OB/0300/20  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung Digitalisierungszentrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
12.11.2020 
18. Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   

Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 60.000,00 €.

Die Summe wird aus dem Konto 57110.743113 zur Verfügung gestellt und auf das Konto 57110.783200 umverteilt.

Sie ist innerhalb der Gesamtfinanzierung gesichert.


Gesetzliche Grundlage:

§ 105 Abs. 1 KVG LSA

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

aufzuhebende Beschlüsse:

Keine

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Haushaltsplanung 2020 wurden für das Digitalisierungszentrum verschiedene Konten eingerichtet und beplant. Der Finanzierung der Ausgaben stehen Einnahmen aus Fördermitteln vom Bund (90 %) und Land (10 %) gegenüber.

 

Mit der Aufnahme der Arbeit des Digitalisierungszentrums zeigte sich, dass die eingerichteten Produktkonten und die entsprechenden Ansätze auf diesen Produktkonten nicht ausreichen, um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten.

 

Aus diesem Grund macht sich eine Umverteilung der Planansätze innerhalb der Konten für das Digitalisierungszentrum erforderlich. Das im Haushaltsplan 2020 insgesamt geplante Ausgabenvolumen wird dabei nicht erhöht.

 

Bei der vorliegenden Summe obliegt die Entscheidung grundsätzlich dem Stadtrat.