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Vorlage - VII/STR/65/0308/20  

Betreff: Festlegung einer Richtlinie zur Vergabe von Städtebaufördermitteln aus dem Verfügungsfonds der Stadt Zeitz (Verfügungsfondsrichtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.01.2021 
ABGESAGT - Sitzung des Bauausschusses      
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
04.03.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
11.03.2021 
19. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
24.02.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen     
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
Anlagen:
Anlage_Verfügungsfondsrichtlinie inkl. Anlagen_03.12.2020

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Vergabe von Städtebaufördermitteln aus dem Verfügungsfonds der Stadt Zeitz (Verfügungsfondsrichtlinie „Stadtmitte Zeitz“).

 


Gesetzliche Grundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen

zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungs-richtlinien – StäBauFRL);

RdErl. des MLV vom 25.11.2014 – 21-21201

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

VI/STR/STR/0643/1503/17

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Im Rahmen der Städtebauförderung besteht für die Stadt Zeitz die Möglichkeit zur Einrichtung eines Verfügungsfonds als Instrument zur privat-öffentlichen Kooperation. Ziel dieses Instruments ist es, privates Engagement und private Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren, Kooperationen zwischen unterschiedlichen Akteuren in Stadtzentren zu stärken bzw. herbeizuführen, die Selbstorganisation privater Kooperationspartner zu stärken, Mittel der Städtebauförderung flexibel und lokal angepasst einsetzen zu können und „eigene“ Projekte der Städtebauförderung flexibel umzusetzen.

 

Die Stadt Zeitz verfolgt mit dem Verfügungsfonds das Ziel durch gemeinsame Anstrengungen von öffentlicher Hand, Immobilieneigentümern, Gewerbetreibenden, Vereinen und der Bürgerschaft den baulichen und funktionalen Strukturwandel der Stadtmitte von Zeitz voranzubringen. Diese Aktivitäten sollen mit dem Instrument des öffentlich-privaten Verfügungsfonds und als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung unterstützt werden.

 

Hierfür stehen gemäß Bewilligung für das Programmjahr 2019 Fördermittel von Bund, Land und der Stadt Zeitz i. H. v. 3.000,- € aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in den Haushaltsjahren 2020/21 zur Anstoßfinanzierung zur Verfügung. Zur Verstetigung und finanziellen Absicherung des Verfügungsfonds und in Abhängigkeit der Resonanz, die dieses neue Instrument zur Stadtentwicklung in Zeitz findet, sollen für das Programmjahr 2022 weitere Fördermittel beantragt werden.

 

Die zur Beschlussfassung vorliegende Verfügungsfondsrichtlinie bestimmt den Geltungs-bereich des Verfügungsfonds und definiert die Ziele und Zwecke, für die die bereitstehenden und zukünftigen Mittel des Verfügungsfonds angewandt werden können. Sie erläutert des Weiteren die Finanzierung des Verfügungsfonds, regelt Antrags- und Umsetzungsverfahren und legt die Zuständigkeiten der einzelnen Gremien fest.

 

 


1. Finanzelle Auswirkungen

 

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:      51122

Sachkonto: 414700

Bemerkung: Die Finanzierung erfolgt mit Fördermitteln aus dem Programm „Aktive

                    Stadt- und Ortsteilzentren“ aus dem Programmjahr 2019 sowie Mitteln

                    privater Dritter

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 

 


Anlage:

Verfügungsfondsrichtlinie „Stadtmitte Zeitz“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Verfügungsfondsrichtlinie inkl. Anlagen_03.12.2020 (731 KB)