Vorlage - VII/STR/40/0342/21
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Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Annahme einer Spende in Höhe von 3.000 € des Rotary Club Zeitz e. V. zu.
Die Spende ist, wie vom Zuwendungsgeber bestimmt, für die Anbringung einer Gedenktafel für die Opfer der SED-Diktatur an der Fassade des Gewandhauses zu verwenden.
Gesetzliche Grundlage: | Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019 i. d. F. vom 06.07.2020 - § 7 Abs. 2 Ziff. 6 (i. V. m. § 99 Abs. 6 Satz 4 und 5 KVG LSA)
Richtlinie für Spenden, Sponsoring und Werbung (Regelwerk) vom 24.03.2015, i. d. F. vom 16.09.2015 - Kapitel IV Spenden, Absatz a Zuständigkeit und Verfahren bei Spenden
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bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/OB/0248/20 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Am 08.10.2020 verabschiedete der Stadtrat die Vorlage VII/STR/OB/0248/20, eine Gedenktafel für die Opfer der SED-Diktatur am Gewandhaus anzubringen.
„Die Kosten für die Herstellung und Anbringung trägt der Antragsteller“, hieß es in der Begründung.
Herr Dr. Oskar Schmidt und Mitinitiatoren stellen die Finanzierung sicher. Es stehen keine Mittel im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Zu diesem Zweck startete Herr Dr. Schmidt einen Spendenaufruf.
Potentielle Spender begehren diesbezüglich eine Spendenbestätigung. Als Privatperson ist er jedoch nicht berechtigt, eine solche auszustellen. Aus diesem Grund bestimmte der Oberbürgermeister die Einrichtung eines Spendenkontos bei der Stadt Zeitz.
Am 20.01.2021 ging die hier in Rede stehende Spende für die Gedenktafel in Höhe von 3.000 € ein. Beträge über 1.000 bis 15.000 € sind durch den Haupt- und Wirtschaftsausschuss zu bestätigen (siehe gesetzliche Grundlage).
1. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: | Nein |
Produkt: 28100 | |
Sachkonto: 239102 | |
Bemerkung: zweckgebundenes Spendenkonto: Gedenktafel Opfer SED-Diktatur
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes