Vorlage - VII/STR/40/0345/21
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Gesetzliche Grundlage: | § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20.07.2000 (BGB1. I S. 1045) zuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21.12.2020 (BGB1. I S. 3136) |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Zum 31.12.2020 ist der Vertrag „Zeitzer Zuckerfest“ mit dem bisherigen Vertragspartner ausgelaufen. Wie angekündigt, wurde auch eine Neu-Ausschreibung für das Jahr 2021 am 18.09.2020 versendet. Diese Ausschreibung musste jedoch, nach Eingang von lediglich zwei Angeboten, aufgehoben werden, da die Bewerber das Leistungsverzeichnis verändert hatten, also von den Vorgaben abwichen. Durch die anhaltende Pandemie wurde vorerst kein neuer Versuch einer Ausschreibung gestartet.
Da zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar ist, dass im Oktober diesen Jahres Großveranstaltungen, wie es das Zeitzer Zuckerfest ist, zulässig und durchführbar sind, soll die Ausschreibung für 2021 nicht erfolgen. Somit geht die Stadt Zeitz keine Verbindlichkeit mit einem Dritten ein, welcher sich ab dem Zeitpunkt mit der Organisation des Festes beschäftigt.
Im vergangenen Jahr wurden auch Alternativen für ein solches Fest überlegt, jedoch ist die Umsetzung der einzuhaltenden Hygienemaßnahmen für den Veranstalter, als auch für die Stadt Zeitz eine große finanzielle sowie personelle Herausforderung.
Daher strebt die Stadtverwaltung an, dass Zeitzer Zuckerfest 2021 nicht stattfinden zu lassen und die Neu-Ausschreibung für das Jahr 2022 vorzubereiten.
Mit dieser Entscheidung können im Haushalt 2021 20.000,00 € eingespart werden, was jedoch keinesfalls im Vordergrund der Erwägungen steht, weil das Zuckerfest „das“ Zeitzer Stadtfest ist und auch bleiben soll.
In der Anlage finden Sie die formulierte Zielstellung der Neu-Ausschreibung Zeitzer Zuckerfest 2022.
Wie im Haushaltskonsolidierungskonzept unter Maßnahme 30 zu lesen ist, wird der Zuschuss für den Veranstalter um 14.800 € reduziert und beläuft sich ab 2022 auf 20.000,00 € brutto. Dabei werden auch die Aufgaben für den Veranstalter genau definiert.
1. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung: | Nein |
Produkt: 28120 Stadtfeste | |
Sachkonto: 527160 besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen | |
Bemerkung: 20.000,00 € Zuschuss für die Durchführung des Zeitzer Zuckerfestes
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2. Entspricht den Vorgaben des ISEK
3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes
Anlage
formulierte Zielstellung „Neu-Ausschreibung Zeitzer Zuckerfest 2022“