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Vorlage - VII/STR/65/0347/21  

Betreff: Finanzielle Beteiligung der Stadt Zeitz an der Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Fischstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Straßenbau und Verkehr
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
04.03.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses abgelehnt     
Anlagen:
Fischstraße FGÜ in Höhe Roßstraße Anhaltesichtweite 30m mit Geländer und Rückbau max. 2 Stellplätze
Kostenschätzung Nebenarbeiten FGÜ Fischstraße

Der Hauptausschuss beschließt, sich an den Kosten zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Fischstraße / Höhe ehem. Edeka-Markt zu beteiligen.


Gesetzliche Grundlage:

Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO vom 27.11.2018

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

-

aufzuhebende Beschlüsse:

 

-

 

Begründung:

 

 

Die Verkehrsbehörde des Burgenlandkreises hat in ihrer Zuständigkeit für die Bundesstraße B 180 in der OL Zeitz mit verkehrsrechtlicher Anordnung gem. § 45 StVO vom 27.11.2018 der Landesstraßenbaubehörde die Errichtung eines Fußgängerüberweges in der Fischstraße

verkehrsbehördlich angeordnet.

 

Die LSBB Niederlassung Süd ist nur unter den Bedingungen bereit die Anordnung umzusetzen, dass zum einen die Stellplätze vor Fischstr. 6, die bei Nutzung die Sicht des Fahrzeugführers einschränken wegfallen sowie auf der gegenüberliegenden Seite die Polleranlage durch ein durchgehendes Geländer ersetzt wird, um die Querungen im Bereich des FGÜ zu bündeln.

 

Die Problematik wurde im Bauausschuss am 20.05.2021 bereits diskutiert, hat aber zu keinem abschließendem Ergebnis geführt.

Argumente gegen den FGÜ waren z.B. der Wegfall von 2 Stellplätzen für Kurzzeitparken, andererseits spricht die Verbesserung der Situation vor allem für ältere und mobilitätseingeschränkte Passanten dafür sowie eine gewisse Verkehrsberuhigung.

 

Zahlreiche Gespräche mit der Landesstraßenbaubehörde in Halle sowie mit der Verkehrsbehörde des Burgenlandkreises haben ergeben, dass die Landesstraßenbaubehörde die v.g. zusätzlichen Aufwendungen (Geländer, Rückbau Stellplätze) nicht übernehmen wird und davon die Errichtung des Fußgängerüberweges selbst abhängig macht (Beschilderung, Beleuchtung, Markierung usw.).

 

 

 

 

 


1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:

Sachkonto:

Bemerkung:

Die Finanzierung der Maßnahme i.H.v. ca. 27 T€ könnte bei Zustimmung aus

HHSt. 54100.522100 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Gemeindestraßen (Straßenreparaturen) erfolgen. Der HH-Ansatz dieser HH-Stelle beträgt 390.000 EUR.

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

 

 


Anlagen:

Lageplan

Kostenschätzung SG Straßenbau und Verkehr

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fischstraße FGÜ in Höhe Roßstraße Anhaltesichtweite 30m mit Geländer und Rückbau max. 2 Stellplätze (348 KB)    
Anlage 2 2 Kostenschätzung Nebenarbeiten FGÜ Fischstraße (433 KB)