Inhalt

Vorlage - VII/STR/40/0364/21  

Betreff: Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2021 bis 31.07.2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Kindertageseinrichtungen
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Information
06.04.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Nonnewitz Information
18.05.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Kayna Information
08.06.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Kayna zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Theißen Information
27.04.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Theißen zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Geußnitz Information
25.05.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz zur Kenntnis genommen   
Ortschaftsrat Luckenau Information
13.07.2021 
Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage Info Personal 2020_2021

Der Oberbürgermeister der Stadt Zeitz informiert über die Personalplanung und -besetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2022 und die damit verbundenen Personalentscheidungen.

 

 

 

Thieme

Oberbürgermeister

 

 

Personalbedarf im Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2022

 

1.                   Planung der Betreuungsplätze

Im Zeitraum vom 01.08.2021 bis 31.07.2022 sind in den Kindertageseinrichtungen folgende Kinder zu planen:

Tageseinrichtung

Krippe

Kindergarten

 

Hort

Ge-samt

 

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

5 h

6 h

7 h

8 h

9 h

10 h

2 h

4 h

5 h

6 h

 

Städt. Kita Kunterbunt Robert-Schumann-Str.1

0

0

0

20

0

1

7

0

6

39

4

5

0

73

12

22

189

Städt. ITE Montessori-KH Martin-Planer-Str.37

1

0

2

23

2

3

13

0

13

41

6

7

1

35

9

6

161

Städt. ITE Kinderträume Albrechtstr. 31

2

0

0

8

2

0

9

0

9

59

6

4

0

0

0

0

99

Städt. Kita Musikus         Auf dem Schlagstück 11 a

0

0

2

20

1

1

6

3

8

24

7

13

0

44

32

39

200

Städt. Kita Völkerfreundschaft         Belgrader Str. 12 a

0

0

1

18

1

2

7

6

4

6

6

6

0

0

0

0

56

Städt. ITE Regenbogen Gertrudstraße 2

2

0

1

16

3

2

7

0

4

24

9

11

0

0

0

0

79

Städt. ITE Kleine Strolche Geschw.-Scholl-Str. 8c

1

0

1

19

3

0

1

1

0

23

6

7

0

0

0

0

62

Städt. Kita Wasserflöhe     Zeppelinstr. 4

3

1

0

18

0

0

8

3

4

20

4

0

0

0

0

0

61

Hort An der Weißen Elster                                       Freiligrathstraße 47

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1

51

6

10

68

Hort Am Schwanenteich Am Schwanenteich 3

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

1

77

11

11

100

Städt. Kita Schnauderbienchen         Pfalzstraße 1 OT Kayna

0

0

1

11

1

0

3

1

7

13

2

3

0

38

4

0

84

Städt. Kita                        Kleine Entdecker              Rödener Weg 10              OT Geußnitz

0

0

0

14

2

1

1

3

6

15

5

2

0

0

0

0

49

Städt. Kita                        Kleine Maulwürfe               Park 6 OT Theißen

0

0

1

12

1

0

2

1

7

16

5

2

0

42

8

2

99

Städt. Kita                        Kleine Wald-Spatzen        Siedlung 13 OT Luckenau

1

0

0

3

0

0

3

4

9

5

5

1

0

0

0

0

31

Gesamt:

9

1

8

183

16

10

67

22

77

285

65

61

3

360

82

89

1.338

 

226

577

 

534

1.338

Zum Vergleich:

 

 

 

 

Planung 2017/2018

282

579

474

1.335

Planung 2018/2019

275

611

476

1.362

Planung 2019/2020

268

609

544

1.420

Planung 2020/2021

258

670

580

1.408

Planung 2021/2022

226

577

534

1.338

Diese Zahlen beruhen auf den bereits abgeschlossenen Betreuungsverträgen und den bekannten Voranmeldungen.

 

2.                  Berechnung des Personalbedarfs

 

2.1.  Mindestpersonalschlüssel gemäß § 21 KiFöG:

Gemäß § 21 Abs. 1 KiFöG muss die Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder in den Tageseinrichtungen durch eine ausreichende Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte gewährleistet sein.

Der Mindestpersonalschlüssel beträgt entsprechend Abs. 2

a)      für Kinder unter 3 Jahren 0,187 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

b)      für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 0,083 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

c)      für jedes Schulkind 0,052 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte.

 

Kinder mit Behinderungen haben gemäß § 8 KiFöG einen Anspruch, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen gefördert und betreut zu werden. Je nach Art der Behinderung ist ein zusätzlicher Bedarf an Förderung zu decken. Art und Umfang dieses Bedarfes ist in Leistungsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 3 SGB XII festgeschrieben. Entsprechend dieser Leistungsvereinbarungen beträgt der Personalschlüssel für jedes anerkannt behinderte Kind für den sich aus § 53 SGB XII ergebenden Mehrbedarf:

 

a)      Kinder unter 3 Jahren     Mehrbedarf = 2,000 h/d

b)      Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht  Mehrbedarf = 2,024 h/d

c)      Schulkinder      Mehrbedarf = 1,600 h/d

 

2.2.  Erfüllung des Qualitätsanspruchs entsprechend dem Qualitätshandbuch für die Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis:

 

Gemäß § 5 Abs. 3 KiFöG LSA hat jede Tageseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt mit einem durch den Träger frei zu wählenden Qualitätsmanagementsystem zu arbeiten.

Am 23.11.2018 haben der Burgenlandkreis und die Stadt Zeitz für die Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft eine Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung wird das Qualitätshandbuch des Burgenlandkreises als Qualitätsmanagementsystem festgeschrieben.

Qualität erfordert insbesondere den Einsatz von Personal, Raum und Zeit. Die fehlenden bzw. zur Verfügung stehenden Ressourcen wirken sich auf die Prozess- und somit auf die Gesamtqualität der Betreuung, Bildung und Erziehung aus.

Aus diesem Grund muss der Träger ausreichend qualifiziertes Fachpersonal einplanen und  seine Personalbedarfsplanung regelmäßig aktualisieren. Dabei werden erhöhte Personalbedarfe zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt[1].

Zusätzliche Personalbedarfe ergeben sich aus…

 

2.2.1.      Leitungsstunden:

Gemäß § 22 Abs. 1 KiFöG ist für jede Tageseinrichtung eine besonders geeignete pädagogische Fachkraft als Leitungsperson einzusetzen. Sie ist für diese Tätigkeit in angemessenen Umfang vom Träger der Tageseinrichtung von der Betreuung freizustellen.

 

In seiner Sitzung am 08.07.2020 hat der Jugendhilfeausschuss des Burgenlandkreises für alle Kindertageseinrichtungen im Burgenlandkreis ab dem 01.01.2021 eine einheitliche Empfehlung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung beschlossen. Entsprechend dieser Empfehlung beinhaltet der angemessene Umfang einen Sockel  von 10 Wochenarbeitsstunden für jede Einrichtung und weitere 1,5 Wochenstunden pro festangestellten pädagogischen Mitarbeitenden in der Einrichtung. Für Außenstellen wird der Sockelbetrag zusätzlich mit mindestens 5 Wochenarbeitsstunden berücksichtigt.

 

2.2.2.      Einplanung von Wegezeiten:

In den Kindertageseinrichtungen mit Hortbetreuung sind für das Bringen und Holen der Kinder vom Hort zur Grundschule und zurück Wegezeiten zu planen.

 

2.2.3.      Ausfallzeiten:

Der Träger plant ausreichend qualifiziertes Fachpersonal ein. Erhöhte Personalbedarfe sind zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel zu berücksichtigen.

 

Erhöhte Personalbedarfe entstehen durch…

 

a)     Öffnungs- und Schließzeiten:

Jede Kita orientiert ihre Öffnungs- und Schließzeiten an den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und des Personals.

Die Einrichtungen der Stadt Zeitz dürfen in der Zeit von 05:30 Uhr bis 18:00 Uhr bzw. bis 19:00 Uhr (Kleine Strolche) öffnen. In diesem Rahmen haben die Kitas durchschnittlich 12 h täglich und die Kita Kleine Strolche 13 h täglich geöffnet.

Der Mindestpersonalschlüssel nach § 21 KiFöG bezieht sich aber nur auf den gesetzlichen Ganztagsanspruch von 10 Stunden.

Somit sind für die Kita Kleine Strolche zusätzlich 3 Stunden und für alle anderen Kitas 2 Stunden täglich Personal einzuplanen.[2]

 

b)     Ausfall

Zu den vergüteten Jahresarbeitsstunden (Bruttoarbeitszeit) einer pädagogischen Fachkraft zählen auch bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage, gesetzliche Feiertage und Fortbildungsmaßnahmen. Der Mindestpersonalschlüssel berührt hierbei aber keine Fragen der Dienstplangestaltung, der Aufsichtspflicht und des Kindeswohls.

Eine Gegenüberstellung der Soll- und Ist-Arbeitstage im Jahr 2020 ergab, dass die Ist-Arbeitstage zu 25 % von den Soll-Arbeitstagen abweichen.

 

Soll-Arbeitstage aller Fachkräfte   = 44.321

davon

Urlaubstage     =   5.196  

Krankheit      =   5.683  

 davon bis 6 Wochen mit Lohnfortzahlung  =   3.576

 davon über 6 Wochen ohne Lohnfortzahlung =   2.107

Weiterbildung     =      191  

Ist-Arbeitstage (Anwesenheit)   = 33.251 

 

Die Position Krankheit ist in 2020 durch Quarantäneanordnungen und Kind-Freistellungen gegenüber Vorjahren leicht erhöht.

Insgesamt ist aber festzustellen, dass der Ausfall der Beschäftigten durch Urlaub und Krankheit ¼ der Jahresarbeitstage aller Fachkräfte beträgt und damit sehr hoch ist. Im normalen Dienstbetrieb einer Kindertageseinrichtung ist dieser Ausfall durch die verbleibenden Beschäftigten schwer aufzufangen. Die Belastungen durch den Personalmangel aber auch die Bewältigung der immer höheren Herausforderungen durch die Betreuung von Kindern (und Familien) nichtdeutscher Herkunft, mit Traumatisierungen und zunehmenden Verhaltensoriginalitäten, führen zu Überlastung, Demotivation und Erschöpfung, wie auch die sich häufenden Überlastungsanzeigen zeigen.

Um dieser Überlastung entgegen zu wirken, werden zusätzlich zum gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel die Tage eingeplant, die das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen im Jahr 2020 mehr als 6 Wochen durch Krankheit gefehlt hat zuzüglich eines pauschalen Aufschlags von 2,0 Vbe.

Im Ergebnis werden damit pro  Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Kindertageseinrichtungen 12,5 Tage zusätzlich über den gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel als Ausfallzeit eingeplant.

 

c)      Zusammenarbeit mit Eltern

Für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der jährlichen Entwicklungsgespräche, der Elternversammlungen, der weiteren Beratungsgespräche und anderen Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, steht der pädagogischen Fachkraft eine festgelegte Mindestzeit zur Verfügung.

 

  • für die Vor- und Nachbereitung /

jährliche Entwicklungsgespräche     4 Stunden pro Kind im Jahr

 

  • für die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung

von Elternversammlungen      8 Stunden pro Fachkraft im Jahr[3]

 

d)     Teamberatungen

Teamberatungen finden regelmäßig, mindestens einmal im Monat zur Bearbeitung pädagogischer Themen, Themen des QM-Prozesses und organisatorischen Absprachen

statt.

Hierfür stehen jeder pädagogischen Fachkraft 2 Stunden pro Monat zur Verfügung.[4]

 

e)      Mentorentätigkeit:

Die Ausbildung zur Erzieherin ist über zwei Jahre eine vollzeitschulische theoretische Ausbildung mit anschließender fachpraktischer Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Dieser fachpraktischen Ausbildung stehen die Teams in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz sehr aufgeschlossen gegenüber. Es bedarf aber dennoch einer sehr intensiven Betreuung, Anleitung und Begleitung der Praktikanten/-innen.

Jeder pädagogischen Fachkraft, die als Mentorin tätig ist, sollte daher eine angemessene Zeit für fachliche Anleitung und Reflexion zur Verfügung stehen.

Hier ist mindestens 1 Stunde pro Mentorin in der Woche anzusetzen.[5]

 

f)       Stunden Fachkraft für Sprache und Integration

Von März 2011 bis Dezember 2015 nahmen die Integrativen Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus und Kinderträume an der Bundesinitiative „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ teil.

Seit dem 01.01.2016 wurde diese Initiative ersetzt durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist.“

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ hat zum Ziel, das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen systematisch weiter zu entwickeln. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in Kindertageseinrichtungen ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu bedarf es einer Kommunikationskultur, die soziale, kulturelle und sprachliche Vielfalt wertschätzt, an der Lebenswelt der Kinder und Familien ansetzt und die Teilhabe aller unterstützt. Im Rahmen dieses Programmes wird eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden gefördert.

An dieser Bundesinitiative nehmen das Montessori-Kinderhaus, die Kita Kinderträume und die Kita Musikus teil.

Mit Änderungsbescheid aus November 2019 wurden die Fördermittel zunächst nur bis zum 31.12.20 bewilligt. Entsprechend eines Schreibens von Bundesministerin Dr. F. Giffey vom 27.03.2020 werden die Teilnehmer im Bundesprogramm Sprach-Kitas darüber informiert, dass vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch den Deutschen Bundestag, das Bundesprogramm auch in den Jahren 2021 und 2022 fortgesetzt wird. Um die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen vorzuhalten, wird in der aktuellen Personalplanung auch für den Zeitraum 01.01.21 bis 31.12.22 in den Tageseinrichtungen Montessori-Kinderhaus, Kinderträume und Musikus je eine zusätzliche Fachkraft mit 20 Wochenstunden eingeplant.

 

g)     Fachkraft für besondere Bedarfe gem. § 23 KiFöG LSA

Gemäß § 23 KiFöG LSA stellt das Land seit dem 01.08.2019 die Jahrespersonalkosten für 100 pädagogische Fachkräfte zur Förderung von Angeboten zur Kinderbetreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder zur Verfügung, die nicht die Schule besuchen. Damit sollen individuelle Benachteiligungen ausgeglichen und Chancengleichheit hergestellt werden. Ziel der Förderung ist es, Tageseinrichtungen, die besonderen sozialen, pädagogischen oder anderweitigen besonderen Anforderungen unterliegen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Für die Kindertageseinrichtungen Kunterbunt, Kinderträume und Musikus wurde die Förderung der Personalkosten für je eine 0,5 Vollzeitstelle im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 bewilligt.

Seit dem 01.03.2020 zunächst bis 31.12.2020 wurde eine weitere 0,5 Vollzeitstelle im Montessori-Kinderhaus gefördert.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2020 die Weiterförderung für diese Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2021 und 2022 beschlossen.

Um diese Förderung zu erhalten, muss der Träger der Tageseinrichtung bestätigen, dass er mindestens eine 0,5 Vollzeitstelle zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel in der Einrichtung einsetzt. Dieser Forderung wird mit dieser Planung entsprochen.

 

 

3.                  Personalbedarf und Personalbestand (Anlagen 1)

Entsprechend des Pkt. 2 ergibt sich in den Tageseinrichtungen der Stadt Zeitz ein Personalbedarf in Höhe von 318.860 Jahresarbeitsstunden.

Diesem steht zum 01.08.2021 ein Personalbestand in Höhe von 268.547 Jahresarbeitsstunden gegenüber, welcher sich um weitere 4.018 Jahresarbeitsstunden reduziert, da einige Fachkräfte aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Absenkung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit beantragt haben.

 

Zusammensetzung der Jahresarbeitsstunden:

 

Jahresbetreuungsstunden

Kikri

87.873

Kiga

96.811

Hort

 

            Schultags

20.682

            in den Ferien

11.891

integrativer Mehrbedarf

31.524

Leitung

22.698

Wegezeiten

  2.594

Öffnungszeiten

  6.615

Ausfall

18.569

Zeiten für…

 

Entwicklungsgespräche

  5.351

Elternversammlungen

  1.536

Teamberatung

  4.608

Mentoring

  1.008

Sprache

  3.120

besondere Bedarfe

  3.980

Jahresgesamtpersonalbedarf:

318.860

Personalbestand:

268.547

verringert sich durch…

 

Arbeitszeitreduzierung um

    4.018

 

 

Es verbleibt ein auszugleichender Fehlbedarf in Höhe von

54.331

 

 

4.                  Ausgleich Fehlbedarf

Der Fehlbedarf von Jahresarbeitsstunden ist auszugleichen:

 

4.1.  Ausgleich durch befristete Erhöhung der im Grundarbeitsvertrag  vertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit der pädagogischen Fachkräfte:

Über die Leiterinnen der Tageseinrichtungen wurde abgefragt, welche Fachkraft ihre vereinbarte Grundarbeitszeit befristet bis zum 31.07.2022 erhöhen möchte.

Im Ergebnis dieser Abfrage können 30.989 Jahresarbeitsstunden Personalfehlbestand ausgeglichen werden.

 

4.2.  Ausgleich durch  Entfristung von Arbeitsverträgen / Neueinstellungen:

Der verbleibende Personalbedarf beträgt 23.342  Jahresarbeitsstunden.

Dieser soll durch

    4 Stellen á 0,875 VZE (35 Wochenstunden),

    6 Stellen á 0,800 VZE (32 Wochenstunden) und

1 Stelle à 0,75 VZE (30 Wochenstunden)

 

ausgeglichen werden.

 

Hier ist zunächst zu prüfen, ob die aktuell 9 bis zum 31.07.2021 befristeten Fachkräfte unbefristet weiterbeschäftigt werden können.

Dies ist abhängig von ihrer Bewährung, die durch die Leiterinnen eingeschätzt wird.

 

Des Weiteren beenden zwei Praktikantinnen im Juni 2021 ihr Anerkennungsjahr. Auch in diesen beiden Fällen werden ihre Bewährung und eine Weiterbeschäftigung geprüft.

 

Die verbleibenden Stellen sind neu zu besetzen, ob befristet oder unbefristet soll im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens entschieden werden.

 

5.                  Einsatz von Praktikanten im Anerkennungsjahr

Ab dem 01.08.2021 möchte die Stadt Zeitz Auszubildenden zur/zum „staatlich anerkannten Erzieher(in)“ wieder die Möglichkeit geben, ihr Anerkennungsjahr entgeltlich in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Zeitz zu absolvieren. Im Schuljahr 2021/2022 sind hierfür 5 Stellen vorgesehen. Die Praktikant*Innen werden mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 h beschäftigt. Die Hälfte dieser vergüteten Arbeitszeit wird auf den Mindestpersonalschlüssel angerechnet.

 

6.                  Praxisintegrierte Ausbildung

Im Rahmen des Landesmodellprojektes „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ Förderperiode 2020 – 2023 bietet die Stadt Zeitz gemeinsam mit der Berufsbildenden Schule des Burgenlandkreises seit dem 01.08.2020 die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin an. Ziel dieser Ausbildung ist die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie die Verbesserung der Qualität der Praxisausbildung in Kindertageseinrichtungen.

Über diese Offensive wird die Ausbildungsvergütung

im 1. Jahr zu 100 % ,

im 2. Jahr zu   70 % und

im 3. Jahr zu   30 %

gefördert.

Die ab dem 2. Ausbildungsjahr entstehenden Eigenanteile sollen durch die Anrechnung der Fachschüler*Innen auf den Mindestpersonalschlüssel

      im 2. Jahr mit 30% und

      im 3. Jahr mit 70 %

refinanziert werden.

Gefördert werden aber auch die tatsächlichen Ausgaben zur Qualifizierung von geeigneten pädagogischen Fachkräften zu Praxisanleitern sowie die Freistellung der qualifizierten Praxisanleiter zur Anleitung der Fachschüler*Innen im Umfang von 104 Anleitungsstunden im Jahr.

Im ersten Ausbildungsjahrgang (01.08.2020 bis 31.07.2023) konnte je 1 Auszubildender  in der Kita Kunterbunt, im Montessori-Kinderhaus und in der Kita Musikus eingestellt werden.

Die Auszubildenden werden im wöchentlichen Wechsel in der Schule und in der Kita eingesetzt.

 

Nach ersten Aussagen des Landes wird es keine weitere Förderperiode für das Modellprojekt geben. Sowohl das Jugendamt des Burgenlandkreises, die Berufsbildende Schule Burgenlandkreis als auch die Städte und (Verbands-)Gemeinden im Burgenlandkreis zeigen großes Interesse, die praxisintegrierte Ausbildung vor Ort nachhaltig zu implementieren.

Die BbS BLK wird ab dem 01.08.2021 einen 2. Ausbildungsjahrgang anbieten.

Die Stadt Zeitz möchte 3 weiteren Interessenten einen Ausbildungsplatz in ihren Kindertageseinrichtungen anbieten.

 

  1. Freiwilliges Soziales Jahr

Bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 stellt die Stadt Zeitz in einer ihrer Kindertageseinrichtungen einen Einsatzort für eine Freiwillige / eine Freiwilligen im Sozialen Jahr zur Verfügung.

Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der

 

   Internationale Bund

   IB Mitte gGmbH für Bildung und soziale Dienste

   Niederlassung Sachsen-Anhalt

   Jugendhilfe- und Bildungsverbund Halle/Burgenlandkreis

   Friedrich-Nietzsche-Straße 1

   06618 Naumburg.

 

Die Hilfstätigkeit der Freiwilligen erstreckt sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in der Einsatzstelle. Das FSJ dauert 12 Monate und beinhaltet 25 Bildungsseminartage. Die Finanzierung erfolgt anteilig aus Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt und des Europäischen Sozialfonds.

Je Freiwilligen und Monat zahlte die Stadt Zeitz im Schuljahr 2020/2021 an den Träger 285,60 €.

Auch im Schuljahr 2021/2022 ist der Einsatz einer/eines Freiwilligen vorgesehen.

 

  1. Entwicklung Personalbestand

 

 

Anzahl der Fachkräfte

Vollzeitstellen

 

 

h/Woche

Vbe

31.07.2018

176

6.120,5

153,0125

31.07.2019

177

6.177,0

154,4250

31.07.2020

175

6.229,0

154,6375

31.07.2021

170

6.067,0

151,6750

31.07.2022

170

6.035,0

150,8750

 

Zum 31.07.2021 sind in den Kindertageseinrichtungen 170 Fachkräfte mit 6.067,0 h/Woche beschäftigt. In diesen Zahlen sind bereits die altersbedingten Abgänge bis 30.06.2021 erfasst. Zum 31.07.2021 scheiden weitere Fachkräfte aus

 

  • 10 Fachkräfte aufgrund ihrer Befristungen
  •   2 Fachkräfte krankheitsbedingt und
  •   1 Fachkraft altersbedingt,

 

so dass zum 01.08.2021 noch 157 Fachkräfte mit insgesamt 5.636 h/Woche beschäftigt sind.

Nach dem 01.08.2021 kehren 8 Fachkräfte aus der Elternzeit zurück.

Entsprechend dieser Bedarfsplanung sind 11 Neueinstellungen bzw.  Entfristungen geplant (Ausführungen unter Pkt. 4).

Bis zum 31.07.2022 scheiden weitere 5 Fachkräfte altersbedingt aus.

Zum 31.07.2022 sind dann 170 Fachkräfte mit insgesamt 6.035 h/Woche in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz beschäftigt.

 

 

 

 

 

 

 


[1] S 4.2 QM-Handbuch BLK

[2] S 1.4 QM-Handbuch BLK

[3] S 5.3 QM-Handbuch BLK

[4] S 5.4 QM-Handbuch BLK

[5] S 5.6 QM-Handbuch BLK