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Vorlage - VII/STR/65/0390/21  

Betreff: Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG öffentliches Grün / Baumschutz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
02.06.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
08.06.2021 
Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
10.06.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
17.06.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Gemäß § 105 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 25 Hauptsatzung beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz die Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz in Höhe von 403.000 € im Haushaltsjahr 2021.

 

 

 

 


 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 KVG LSA

§ 25 Hauptsatzung der Stadt Zeitz

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Stadt Zeitz möchte den Goethepark als wichtige Parkanlage unmittelbar neben der Altstadt von Zeitz als Mehrgenerationenpark sanieren.

In Vorbereitung der Maßnahme wurden bereits eine Denkmalpflegerische Zielsetzung und ein Gestaltungskonzept erstellt.

 

In diesem Jahr hat sich im Rahmen der Strukturmittel nun eine geeignete Fördermöglichkeit ergeben, so dass in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister durch das Referat Wirtschaftliche Entwicklung am 05.03.2021 ein entsprechender Fördermittelantrag gestellt wurde, dessen Finanzierung nicht mehr in der laufenden Haushaltsplanung berücksichtigt werden konnte.

 

Die Maßnahme in der Höhe von nunmehr 4.100.000,00 € soll durch das Sachgebiet Öffentliches Grün/ Baumschutz umgesetzt werden.

 

Die notwendigen Mittel müssen nun entsprechend der ausstehenden Bewilligung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 eingeplant werden.

 

Im Jahr 2021 sind bei einer Förderung vom 100 % Mittel in Höhe von 407.235,00 € für Grunderwerb, Planung LPH 1-4 und die Sicherung der Gruftkapelle an der Weberstraße geplant. Als erstes steht die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung an. Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt nach dem Prinzip „Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen“.

 

Die Baumaßnahme soll dann in den Jahren 2022 bis 2023 umgesetzt werden. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 2.000.000,00 € bzw. 1.831.000,00 € werden in der jeweiligen Haushaltsplanung dargestellt.

 


Um die für das Jahr 2021 geplanten Leistungen nach Bewilligung der Fördermittel beauftragen zu können, ist eine überplanmäßige Bereitstellung wie folgt erforderlich:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Feststellung eines über- bzw. außerplanmäßigen Bedarfs

 

Haushaltsjahr: 2021   Ergebnishaushalt

      Finanzhaushalt               Investitionsnummer: 5511021001

 

Produkt

55110

 

096300

Auszahlungskonto

785300

Bezeichnung

Sanierung Goethepark

 

 

 

Aufwandskonto

Auszahlungskonto

verfügbare Mittel:

Übertragene Ermächtigungen aus Vorjahren

 

 

0,00 €

 

Planansatz

+

+

5.000,00 €

 

Veränderungen aus Nachtragsplänen

+/-

+/-

0,00 €

 

Ermächtigungen nach § 18 (2) GemHVO

(zweckgebundene Mehrerträge)

+

+

0,00 €

 

Ermächtigungen nach § 19 (1, 2) GemHVO (gegens. Deckungsfähigkeit)

+/-

+/-

0,00 €

 

bisher gebuchte Aufwendungen/ Auszahlungen

-

-

0,00 €

 

verfügbare Mittel

=

=

5.000,00 €

Vormerkungen (Aufträge)

-

-

0,00 €

noch bestehender nicht vorgemerkter Aufwendungs- bzw. Auszahlungsbedarf

-

-

408.000,00 €

über- bzw. außerplanmäßiger Bedarf

=

=

403.000,00 €

 

 

2. Deckung und Bewilligung


Die Deckung kann erfolgen aus:

Produkt

 

Finanzkonto

Inv.Nr.:

Bezeichnung

Deckung

55110

234100

681100

5511021001

Sanierung Goethepark

403.000,00 €

 

 

 

 

Sonderposten aus Anzahlung Land

 

Gesamt:

 

 

 

 

403.000,00 €