Vorlage - VII/STR/65/0412/21
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Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 105 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2021 bei dem o.g. Produkt/Konto von 110.000,00 € auf 180.000,00 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785300 Investitionsnummer 5410021012 Errichtung Fußgängerüberwege Am Kalktorkreisel in Zeitz und aus dem Produkt/Konto 54100.785200 Investitionsnummer 5410014002 Stadtumbau Ost – Schützenstraße 2. BA Oberer Wendischer Berg.
Gesetzliche Grundlage: | § 107 Absatz 5 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Gemäß Personenbeförderungsgesetz müssen alle Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 barrierefrei umgebaut werden. Es wurde eine Prioritätenliste erstellt und entsprechend dieser Liste werden pro Jahr 2 Haltestellen im Haushalt eingeplant. In diesem Jahr sind die beiden Haltestellen Friedensstraße in Zeitz in Höhe Abzweig Am Wiesengrund vorgesehen.
Auf Grundlage der seit Dezember 2020 geltenden neuen gesetzlichen Vorschriften zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes (DIN 32984 – Bodenindikatoren im öffentlichen Raum) sind nicht nur die eigentlichen Haltestellen zu betrachten, sondern auch die Anbindung der Haltestellen in einem Umkreis von 50 m. Im Zuge der Planung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deshalb von der Behindertenbeauftragten des BLK die Auflage erteilt, die sich in der Nähe der Bushaltestellen befindliche Querungsinsel (derzeit nur auf dem Asphalt aufgedübelt) für Fußgänger ebenfalls barrierefrei mit auszubauen. Das bedeutet, dass das jetzige Provisorium nach den geltenden technischen Vorschriften umgebaut werden muss. Um die notwendige Mindestbreite der Querungsinsel von 2,50 m zu erreichen ist eine Fahrbahnaufweitung von ca. 1 m in diesem Bereich erforderlich. Außerdem muss die Fahrbahn zwischen den beiden Haltestellen auf ihrer gesamten Breite erneuert werden, da diese teilweise Tragfähigkeitsschäden aufweist. Auf Grund des sehr geringen Gefälles der Fahrbahn müssen auch zusätzliche Straßeneinläufe vorgesehen werden.
Hinzu kommt, dass die Straßenbeleuchtung in der Friedensstraße total veraltet und störanfällig ist. Es sind noch Betonmasten vorhanden. Um eine ausreichenden Beleuchtung der Haltestellen und des Querungsinsel abzusichern, müssen 4 Stück Betonmasten an ihren jetzigen Standort erneuert werden, ca. 200 m Kabel neu verlegt und 1 zusätzliche Leuchte unmittelbar an der Querungsinsel errichtet werden.
Diese erforderlichen Bauleistungen verursachen schätzungsweise Mehrkosten in Höhe von 70.000,00 €. Die tatsächlichen Baukosten können erst nach der Ausschreibung benannt werden.
Die Mittel bei den zur Deckung vorgeschlagenen Maßnahmen werden aus folgenden Gründen im HH- Jahr 2021 nicht benötigt:
Stadtumbau Ost – Schützenstraße 2. BA Oberer Wendischer Berg:
Auf Grund des Stadtratsbeschlusses VII/STR/STR/0132/20 vom 08.10.2020 soll das Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt Zeitz fortgeführt werden. Insbesondere soll u.a. der Knotenpunkt „Oberer Wendischer Berg“ verkehrstechnisch untersucht werden. Erst wenn die verkehrstechnische Lösung des Knotenpunktes „Oberer Wendischer Berg“ feststeht, kann die technische Planung zur Umsetzung beauftragt werden. Das wird voraussichtlich erst im Jahr 2023 sein. Deshalb werden hier die 20.000,00 € Eigenanteil dieses Jahr nicht benötigt.
Errichtung Fußgängerüberwege Am Kalktorkreisel in Zeitz
Die Planung für die 3 Fußgängerüberwege im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) liegt ausschreibungsreif vor. Allerdings genehmigt die Straßenverkehrsbehörde des BLK die dafür notwendigen Sperrungen und angedachten Umleitungsstrecken über die B2 dieses Jahr nicht.
Grund ist der Ausbau des Knotens B2/ B91 an der Ortsumgehung Theißen im Zeitraum vom 21.06.2021 bis zum 27.04.2022 und die derzeit laufenden Bauvorhaben in der Stadt Zeitz (z.B. Liebknechtstraße, Freiligrathstraße, Schützenplatz). Deshalb kann das Bauvorhaben erst nächstes Jahr realisiert werden. Der finanzielle Anteil der Stadt Zeitz in Höhe von ca. 50.000 € wird deshalb erst im HH-Jahr 2022 fällig.