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Vorlage - VII/STR/OB/0414/21  

Betreff: Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Kultur und Tourismus
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
15.07.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss stimmt der Entgegennahme von Zuwendungen der Sparkasse Burgenlandkreis in Höhe von 10.000 € für die Kulturförderung 2021 zu.

 

Die Kulturförderung diente der Mitfinanzierung folgender städtischer Projekte:

-          Sonderausstellung „Zitronen für Zeitz Wie Heinrich Schütz die Musik der Residenz veränderte“ zum 350. Todestag Heinrich Schütz im Schloss Moritzburg Zeitz

-          Heinrich-Schütz-Musikfestival im Dom St. Peter und Paul

-          Konzertreihe mit dem Förderverein Musikfreunde Eule-Orgel Zeitzer Dom e. V.

-          Spielplatzfest mit Ferieneröffnungsparty

-          Ferienabschlussparty im Sommerbad     

-          Restaurierung des Totenbildnisses des Herzogs Moritz von Sachsen-Zeitz

-          Anschaffung von Schaukästen im Außenbereich des Schloss- und Parkkomplexes für die Bewerbung der kulturellen Veranstaltungen der Stadt Zeitz              

 


Gesetzliche Grundlage:

§ 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

 

Begründung:

 

Gemäß § 99 Abs. 6 S. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in seiner Fassung vom 17.06.2014, darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 beteiligen.

Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 99 Abs. 6 S. 3 KVG LSA i. V. m. § 7 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz i. d. F. der 4. Änderung vom 10.10.2016 und der Richtlinie über Spenden, Sponsoring und Werbung in seiner Fassung vom 16.09.2015 der Haupt- und Wirtschaftsausschuss.

 

Mit der Sponsoringvereinbarung zur Kulturförderung der Stadt Zeitz sollen die o. g. Veranstaltungen mitfinanziert werden. Die Sparkasse betreibt hiermit Imagewerbung.

 


1. Finanzielle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt: 28100 Heimat- und Kulturpflege

Sachkonto: 414800 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Spenden etc.

Bemerkung:

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig