Inhalt

Vorlage - VII/STR/32/0415/21  

Betreff: Befristeter Verzicht auf Sondernutzungsgebühren zur Unterstützung des lokalen Handels und der Gastronomie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Ordnungswesen
Referat Wirtschaftliche Entwicklung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   
Beratungsfolge:
Ordnungsausschuss Vorberatung
06.07.2021 
Sitzung des Ordnungsausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
13.07.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses ungeändert beschlossen     
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Die Stadt Zeitz verzichtet rückwirkend ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die folgenden Gebührentarife laut Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz - Sondernutzungssatzung – vom 08.04.2009 (in der derzeit geltenden Fassung) :

 

Nr. 1 a)  Automaten, Auslagen und Schaukästen, andere Einrichtungen zur

  Ausstellung von Waren (soweit nicht erlaubnisfrei gemäß § 4)

Nr. 4  Werbeanlagen (soweit nicht gem. § 4 erlaubnisfrei) 

Nr. 7  Tisch- und Sitzgelegenheiten     

 

 

Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden auf Antrag zurückgezahlt.

 

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

Begründung:

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen haben Unternehmen jeder Branche getroffen. Vor allem innerstädtische Ladenlokale sowie gastronomische Einrichtungen haben durch die Schließungen Umsatzeinbußen und –rückgänge zu verzeichnen. Zahlreiche Bürger sind auf die Warenbestellung und den Wareneinkauf aus dem Onlinehandel umgestiegen.

 

Im Online-Monitor des Handelsverband Deutschland - HDE e.V. (erschienen am 10.05.2021) wurde die Entwicklung des Absatzes durch den Onlinehandel dargestellt.

 

https://einzelhandel.de/online-monitor

 

„Das Onlinewachstum hat sich durch die Corona-Pandemie deutlich beschleunigt. Der sprunghafte Zuwachs von 13,6 Milliarden Euro bzw. 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr mündet in einem Umsatz des Onlinehandels in Deutschland von 73 Milliarden Euro.“ (Zitat Seite 3)

Des Weiteren beleuchtet der Online-Monitor die Thematik „Click & Collect“. Bei einer Befragung von Internetnutzern kam heraus, dass im Jahr 2020 44 Prozent der Internetnutzer bereits Click & Collect genutzt haben. Rund 4,6 Mrd. Euro

(6,4 % des Onlineumsatzes gesamt) beträgt der Click & Collect-Umsatz 2020.

 

Seit März 2020 ist es vor allem Gastronomen und Einzelunternehmern größtenteils nicht gestattet, Kunden persönlich in ihrem Geschäft zu empfangen. Dies hat den Onlinehandel weiter gestärkt und die Kaufkraft aus den Geschäften vor Ort gezogen. Zwar haben viele Einzelhändler in Zeitz die Möglichkeiten des Click & Collect sowie des Click & Meet angeboten. Dies ersetze jedoch nicht die Umsatzeinbußen der vorangegangen Monate.

 

Auch wenn die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums (Sondernutzungsgebühren) nur einen geringen Kostenanteil für die von der Pandemie besonders betroffenen Branchen ausmacht, möchte die Stadt Zeitz durch den befristeten Verzicht auf die Erhebung dieser Gebühren die Gewerbetreibenden unterstützen und die Wirtschaft neu beleben.

 

Zur Unterstützung der lokalen Gastronomie soll auf die Gebührenerhebung für das Aufstellen von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) verzichtet werden.

Von der kostenfreien Erweiterung, insbesondere der Gastronomie, erwarten wir ein verstärktes Nutzeraufkommen und damit mehr Frequenz für die Innenstadt und alle übrigen Ladengeschäfte in der Stadt, einschließlich der Ortschaften.

 

Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels soll auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen und Werbeanlagen verzichtet werden.

 

Die Anzeige- und Anmeldepflicht der Sondernutzung entfällt nicht.

 

Die Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz bleibt in den übrigen Punkten unberührt.

 

Bereits gezahlte Beträge werden auf Antrag zurückerstattet.

 

 


1. Finanzelle Auswirkungen

Ja 

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung:

Ja   Nein

Nein

Produkt:       54100…

Sachkonto:  432102

 

 

2. Entspricht den Vorgaben des ISEK

Ja    Nein   nicht einschlägig

 

3. Entspricht den Vorgaben des Leitbildes

Ja    Nein   nicht einschlägig