Vorlage - VII/STR/20/0419/21
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Gesetzliche Grundlage: | § 100 Abs. 3 KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | VII/STR/20/0102/2702/20 |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Begründung:
Für das Haushaltsjahr 2020 erfolgte die Beschlussfassung der zweiten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2020 durch den Stadtrat der Stadt Zeitz am 27.02.2020 mit Beschluss-Nr. VII/STR/207010272702/20.
Die zweite Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist nach dem Ende des Kalenderjahres 2020 abzurechnen gewesen.
Die Einreichung der vorläufigen Abrechnung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bei der Kommunalaufsichtsbehörde stellte eine Voraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Kalenderjahr 2021 dar.
Dieser Aufforderung kam die Stadt Zeitz nach und erstellte eine vorläufige Abrechnung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die abgebildeten Ist-Zahlen 2020 auf den vorläufigen Rechnungsergebnissen (Stand: 17.03.21) beruhen und sich Verschiebungen ergeben können.
Nach Überprüfung und Einarbeitung einzelner Hinweise und Anmerkungen der Kommunalaufsichtsbehörde ist die vorl. Abrechnung als Anlage beigefügt.
| Geplante Verbesserung 2020 | Tatsächliche Verbesserg. (vorl.) Ist 2020 |
HKK Ergebnishaushalt | 1.102.161,65 € | - 1.516.240,83 € * |
(*Das vorl. Ist 2020 setzt sich aus der tatsächlichen Verbesserung der Anlage 1 der vorl. Abrechnung 2020 und dem Minderplaneffekt der Gewerbesteuer i.H.v. 103.700 € zusammen.)
In der Darstellung der Ergebnisse wird sehr deutlich, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auch nicht spurlos an der Stadt Zeitz vorbeigingen und u.a. zu den Mindereffekten vereinzelter Konsolidierungsmaßnahmen führten.
Des Weiteren äußerte sich die Kommunalaufsichtsbehörde schriftlich zu diesem Sachverhalt (s. Anlage).
Die Stadt Zeitz hat die Aufgabe die Hinweise bei der dritten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2022 zu berücksichtigen und nochmals eine Abrechnung 2020 getrennt nach Ergebnis- und Finanzhaushalt beizufügen.
Thieme
Oberbürgermeister
Anlagen