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Vorlage - VII/STR/STR/0421/21  

Betreff: Ausweisung Grundstücke für Eigenheime
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion ALL/FDP/FWT
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   
Beratungsfolge:
Stadtrat Zeitz Entscheidung
22.07.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz an Amt/Ausschuss verwiesen   
Bauausschuss Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
21.09.2021 
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses geändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.09.2021 
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses geändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
30.09.2021 
Sitzung des Stadtrates Zeitz geändert beschlossen   

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  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, freie Grundstücke im Innenstadtgebiet sowie auf den Ortsteilen als Bauland für Eigenheim auszuweisen.

 

  1. Sofern dazu der Flächennutzungsplan und anschließend ein Bebauungsplan angepasst, geändert bzw. aufgestellt werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.

 

  1. Sofern rechtlich möglich, sollen die so ausgewiesenen städtischen Grundstücke unter Beachtung des § 115 KVG LSA, aber dennoch zu sozial verträglichen Kosten zum Kauf oder als Erbpacht angeboten werden.

 

 

 


Gesetzliche Grundlage:

-

bereits gefasste Beschlüsse:

-

aufzuhebende Beschlüsse:

-

 

 

Begründung:

 

Dem Leitbild der Stadt Zeitz muss endlich Rechnung getragen werden und junge Familien sollen Bauplätze zu günstigen Konditionen bekommen können.

 

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