Vorlage - VII/STR/STR/0421/21
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- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, freie Grundstücke im Innenstadtgebiet sowie auf den Ortsteilen als Bauland für Eigenheim auszuweisen.
- Sofern dazu der Flächennutzungsplan und anschließend ein Bebauungsplan angepasst, geändert bzw. aufgestellt werden muss, ist ein Umsetzungskonzept dazu zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 2021 vorzulegen.
- Sofern rechtlich möglich, sollen die so ausgewiesenen städtischen Grundstücke unter Beachtung des § 115 KVG LSA, aber dennoch zu sozial verträglichen Kosten zum Kauf oder als Erbpacht angeboten werden.
Gesetzliche Grundlage: | - |
bereits gefasste Beschlüsse: | - |
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Dem Leitbild der Stadt Zeitz muss endlich Rechnung getragen werden und junge Familien sollen Bauplätze zu günstigen Konditionen bekommen können.